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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1373979
01.11.2023|Projekt-ID 256921|Meldungsnummer 1373979|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Simap: 01.11.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Oberwil
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Oberwil,  zu Hdn. von Michèle Schlienger, Hauptstrasse 24,,  4104  Oberwil,  Schweiz,  Telefon:  061 405 42 29,  E-Mail:  michele.schlienger@oberwil.ch,  URL www.oberwil.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung ERP-Lösung

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Der Beschaffungsgegenstand umfasst die folgenden Aufgabenstellungen:
*Lizenzen für die Nutzung der Software
*Dienstleistungen:
-Installation und Konfiguration der Software auf die bereitgestellte IT-Infrastruktur
-Migration der bestehenden Datenbestände zur Verwendung mit der neuen Software
-Projektmanagement und Projektumsetzung
-Schulung der Anwender
-Einführungsbegleitung
-Service-Desk- und Supportleistungen während der Nutzungsdauer
-Softwarewartung

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72300000 - Datendienste,
48100000 - Branchenspezifisches Softwarepaket

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   11.05.2023
im Publikationsorgan :   Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1334367

3. Begründung

b) kein Angebot die technischen Spezifikationen oder die weiteren Anforderungen erfüllt

4 Bemerkungen

Das Beschaffungsverfahren " Beschaffung ERP-Lösung " wird gestützt auf § 29 des kantonalen Beschaffungsgesetzes abgebrochen, da keines der eingereichten Angebote die technischen Spezifikationen bezüglich Verfügbarkeit der geforderten Software-Module zum erforderlichen Einführungszeit-punkt erfüllt.

5 Rechtsmittelbelehrung

Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.