Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 01.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,
zu Hdn. von
Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,
3900
Brig-Glis,
Schweiz,
Telefon:
027 927 72 22,
E-Mail:
einkauf@mgbahn.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Stellwerkersatz Bahnhof Andermatt, Baumeisterarbeiten
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das aktuelle Stellwerk im Bahnhof Andermatt vom Typ ASEGA hat sein Lebensende erreicht. Für den Ersatz
des Stellwerks sind neue Kabelrohranlagen erforderlich und es werden diverse Signale ergänzt. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Baumeister für die Tiefbauarbeiten zur Erstellung der Kabelrohranlagen gesucht. Die Arbeiten erstrecken Sich vom Bahnübergang Tristel bis zum Nätschen sowie Richtung Göschenen.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 390110
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
23.09.2023
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1365471
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
1.4 Spezifische Fristen und Formvorschriften
Anstatt
:
Gemäss Ausschreibungsunterlagen Teil A Punkt 1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes Datum: 03.11.2023 Uhrzeit: 14.00 Uhr
Muss es heissen
:
Massgebend ist der Poststempel (A-Post oder PostPac Priority, Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Es ist keine Uhrzeit vorgegeben. Es gilt der Text der Publikation auf Simap 1.4.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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