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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1374111
01.11.2023|Projekt-ID 265607|Meldungsnummer 1374111|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 01.11.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,  zu Hdn. von Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,  3900  Brig-Glis,  Schweiz,  Telefon:  027 927 72 22,  E-Mail:  einkauf@mgbahn.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Stellwerkersatz Bahnhof Andermatt, Baumeisterarbeiten

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Das aktuelle Stellwerk im Bahnhof Andermatt vom Typ ASEGA hat sein Lebensende erreicht. Für den Ersatz
des Stellwerks sind neue Kabelrohranlagen erforderlich und es werden diverse Signale ergänzt. Mit der
vorliegenden Ausschreibung wird ein Baumeister für die Tiefbauarbeiten zur Erstellung der Kabelrohranlagen
gesucht. Die Arbeiten erstrecken Sich vom Bahnübergang Tristel bis zum Nätschen sowie Richtung
Göschenen.

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

390110

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   23.09.2023
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1365471

3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf

Berichtigung

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   1.4 Spezifische Fristen und Formvorschriften
Anstatt :   Gemäss Ausschreibungsunterlagen Teil A Punkt 1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes Datum: 03.11.2023 Uhrzeit: 14.00 Uhr
Muss es heissen :   Massgebend ist der Poststempel (A-Post oder PostPac Priority, Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Es ist keine Uhrzeit vorgegeben. Es gilt der Text der Publikation auf Simap 1.4.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.