Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Bern,
zu Hdn. von
Stoll Sandro, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
058 327 22 84,
E-Mail:
beschaffung.bau@bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- GPL Bönigen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung vom 08.11.2019 (simap-Nr.: 196011) wurde ein Gesamtprojektleitermandat für dem Umbau der Werkstätte in Bönigen ausgeschrieben.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[11] Unternehmensberatung und zugehörige Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: wagner projects & consulting GmbH, Riedbachstrasse 16,
3202
Frauenkappelen,
Schweiz,
Telefon:
079 301 74 55,
E-Mail:
kurt.e.wagner@wpconsult.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'037'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Im Gesamtprojekt Umbau/Neubau der Werkstätte in Bönigen ist eine unvorgesehene Projektverlängerung eingetroffen und daher wird das GPL Mandat bis zum 31.12.2028 verlängert. Eine allfällige Änderung des GPL Mandats würde zu einem enormen Know-How Verlust führen und wäre zum jetzigen Zeitpunkt des Gesamtprojektes betreffend Ressourcen und Wirtschaftlichkeit nicht vertretbar.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.11.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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