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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1374859
03.11.2023|Projekt-ID 248333|Meldungsnummer 1374859|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.11.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Stadtpolizei,  zu Hdn. von Dominique Ristovic, Bahnhofquai 3,  8001  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 411 94 51,  E-Mail:  stp-zeb@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Leichte modulare Schutzwesten & taktischer Einsatzgurt Schutzausrüstung Interventionseinheit
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Modulare Schutzweste mit ballistischem- und Stichschutz für den regulären Polizeidienst.
Taktischer Einsatzgurt für den regulären Polizeidienst.
Schutzausrüstung Interventionseinheit. (Modulare ballistische Schutzweste und taktischer Einsatzgurt)
Los-Nr 2
Kurze Beschreibung: Taktischer Einsatzgurt für den regulären Polizeidienst

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  18425000 - Gürtel

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: SSZ Equipment AG, Grienbachstrasse 11,  6300  Zug,  Schweiz,  Telefon:  041 766 04 42,  E-Mail:  ph.gaertner@ssz-equipment.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 865'100.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.12.2022
Meldungsnummer 1301201

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.10.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.