Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Digital Services,
zu Hdn. von
Betrieb RZ BSA, Postfach,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
058 462 94 11,
E-Mail:
beschaffungen-ds@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Aufbau und Betrieb RZ BSA
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, | | 71356000 - Dienstleistungen im technischen Bereich |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Axpo Systems AG, Gass 1,
5242
Lupfig,
Schweiz,
Telefon:
056 268 61 61,
E-Mail:
info@axpo.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'514'099.83 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Axpo Systems AG, da die technischen Besonderheiten (Technologie) des Auftrages und die sicherheitstechnischen Anforderungen in Kombination mit den hohen betrieblichen Anforderungen einzigartig erfüllt werden. Da die Axpo Systems AG bereits den Zuschlag im Rahmen der WTO-Ausschreibung übergeordneter Betrieb IP-Netz BSA inkl. des Infrastrukturbetriebes der Basisdienste im selektiven Verfahren erhalten hatte, kann auf das bestehende Knowhow aufgebaut werden. Axpo Systems AG war der einzige Anbieter, welcher Nachweise für alle erforderlichen Bereiche und insb. für den Betrieb von kritischen Infrastrukturen (OT) nachweisen konnte. Die vorhandene Betriebserfahrung im Bereich der IPv6 Technologie ist zwingend notwendig, da das IP-Netz BSA auf dieser Technologie basiert.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.11.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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