Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 08.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: PostAuto Schweiz AG (PA)
Beschaffungsstelle/Organisator: Post CH AG / F31 / Konzerneinkauf,
zu Hdn. von
CC-WTO - Projekt "Tablets für Fahrpersonal", Wankdorfallee 4,
3030
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41583864253,
E-Mail:
da@post.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 22.12.2023
- Bemerkungen: Fragen des Anbieters zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 22.12.2023 zu stellen.
Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im Frageforum in der Ausschreibungsplattform simap.ch voraussichtlich bis am 11.01.2024. Verspätet eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 19.01.2024 Uhrzeit: 12:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig in digitaler Form im DecisonAdvisor hochgeladen sein;
Zu spät eingereichte oder unvollständig eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. Die Post behält sich vor, dass Angebot bei Bedarf nachträglich in Papierform einzufordern.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 19.01.2024, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Tablets für Fahrpersonal
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 30230000 - Computerbezogene Geräte, | | 31000000 - Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung, | | 32270000 - Digitale Übertragungsgeräte, | | 30213200 - Tablettcomputer |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Gegenstand der Beschaffung ist ein in der Schweiz handelsübliches Tablet Apple iPad Air 10th Gen (10.9", 64GB, Space Grau, Wi-Fi, MM9C3TY/A) und Apple iPad Air 10th Gen (10.9", 64GB, Space Grau, Wi-Fi + Cellular, MM6R3TY/A)
Die Tablets müssen vollautomatisch im MDM-AirWatch der Post über das DEP-Programm von Apple registriert sein. Der Anbieter muss die Tablets an das DEP übermitteln. Bis zur definitiven Gerätebestellung von der Initialmenge wird entschieden, ob Geräte mit oder ohne SIM Karte bestellt werden. Insgesamt sollen über die gesamte Vertragsdauer 5000 Tablets beschafft werden.
•Apple iPad Air 10th Gen (10.9", 64GB, Space Grau, Wi-Fi, Modell MM9C3TY/A) •iPad, Lightning auf USB‑C Kabel, 20W USB‑C Power Adapter
oder
•Apple iPad Air 10th Gen (10.9", 64GB, Space Grau, Wi-Fi + Cellular, Modell MM6R3TY/A) •iPad, Lightning auf USB‑C Kabel, 20W USB‑C Power Adapter
2.7 Ort der Lieferung- Ganze Schweiz
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 48 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Zusätzlich behält sich die Schweizerische Post AG vor, den Vertrag einmalig, um maximal zwölf Monate zu verlängern
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Erfüllung der Anforderungen
Gewichtung 15%
Wirtschaftlichkeit
Gewichtung 70% Nachhaltigkeit
Gewichtung 15%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Liefertermin- Bemerkungen: Gemäss Pflichtenheft Kapitel 6 Ecktermine der Evaluation
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die Anbieter müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an Beschaffungsverfahren (Art. 26 BöB) erfüllen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- In Schweizer Franken (CHF), innert 30 Tagen netto ab Rechnungseingang.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer- Sieht der Anbieter den Beizug von Subunternehmern und/oder Unterlieferanten vor, hat er diese unter Angabe der vollständigen Daten im Angebot verbindlich anzugeben. Mehrfachbewerbungen eines Subunternehmers bei Angeboten von verschiedenen Anbietern sind zulässig. Der Anbieter übernimmt die Gesamtverantwortung und muss die Hauptleistung des Beschaffungsgegenstandes erbringen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
2.1 Teilnahmebedingungen / Selbstdeklaration 2.2 Nachweis zur Umsetzung von Sanktionen 2.3 Nachweise 2.4 Betreibungen / Konkurs- oder Nachlassverfahren 2.5 Sozialversicherungsbeiträge 2.6 Akzeptanz des Lieferantenkodex für Verantwortungsvolle Beschaffung 2.7 Geheimhaltungsvereinbarung 2.8 Akzeptanz der AGB für den Kauf von Hardware 2.9 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs 2.10 Subunternehmer/Unterlieferanten 2.11 Leistungsfähigkeit 2.12 Erfahrung 2.13 SAP Ariba-Netzwerk 2.14 Preiskalkulation (TCO) 2.15 Nachfolgemodelle 2.16 Nachbestellung vor Modellwechsel
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 08.12.2023
bis
19.01.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf von Hardware (Ausgabe Juni 2021)
• Rahmenvertragsentwurf
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Für die in der Schweiz zu erbringenden Leistungen vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag nur an Anbieter, welche die am Ort der Leistung massgeblichen, Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen, die Melde- und Bewilligungspflichten nach dem Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 gegen die Schwarzarbeit (BGSA) sowie die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit einhalten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen.
Für die im Ausland zu erbringenden Leistungen vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag nur an Anbieter, welche mindestens die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) nach Massgabe von Anhang 6 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) einhalten. Der Auftraggeber vergibt einen öffentlichen Auftrag nur an Anbieter, welche mindestens die am Ort der Leistung geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen einhalten; dazu gehören in der Schweiz die Bestimmungen des schweizerischen Umweltrechts und im Ausland die vom Bundesrat bezeichneten internationalen Übereinkommen zum Schutz der Umwelt. Die Subunternehmer sind verpflichtet, die vorliegend beschriebenen Verfahrensgrundsätze einzuhalten. Diese Verpflichtungen sind in die Vereinbarungen zwischen den Anbietern und den Subunternehmern aufzunehmen.
4.6 Sonstige Angaben- Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.
Die Anbieter werden gebeten, die Fragen zu den Anforderungen im Online-Evaluationstool „DecisionAdvisor“ zu beantworten. Die Beantragung eines Zugangs (Benutzername und Passwort) auf den „DecisionAdvisor" erfolgt gemäss der Anleitung, welche im simap.ch als Anhang Nr. 07 publiziert ist.
Geheimhaltungsverpflichtung: Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weitergegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Subunternehmer / Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Angebots- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.
Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Schweizerischen Post AG zu vernichten.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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