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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1375291
16.11.2023|Projekt-ID 262245|Meldungsnummer 1375291|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 16.11.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bedarfsstelle: Tiefbauamt Basel-Landschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft
Organisator: Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,  4410  Liestal,  Schweiz,  Telefon:  061 552 51 11,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Reinach/Aesch - Sanierung Hauptstrasse, Baumeisterarbeiten
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  - Betonabbruch ca.7'000 m2
- Belagsbruch ca.4'400 m2
- Abbruch Randabschlüsse ca. 1'800 m
- Einbau Belag (Trag-, Binder-, Deckschicht) ca. 4'450 to
- Einbau Randsteine ca. 1'900 m
- Fundation ca. 800 m3
- Einbau Schlammsammler inkl. Stichleitung ca. 46 Stk
- Neue Schachtdeckel ca. 25 Stk
- Neue Kandelaber ca. 13 Stk
- Beleuchtungsleitungen ca. 800 m
- Provisorischer Gehweg ca. 150 m2

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Rofra Bau AG, Weidenring 34,  4147  Aesch,  Schweiz,  Telefon:  061 756 94 95,  E-Mail:  alexa.altherr@rofrabaut.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'060'368.00 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 10.08.2023
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer 1353563

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.11.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: -

4.5 Rechtsmittelbelehrung

"Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausferti-gung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig".