Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Schwarzenburgstrasse 155,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 464 93 46,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Informationssystem für die Rindergesundheit (Cattle Health Info System)
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[8] Forschung und Entwicklung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72313000 - Datenerfassung, | | 72319000 - Datenbereitstellung, | | 73000000 - Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung, | | 73200000 - Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Bietergemeinschaft
Name: Vetsuisse-Fakultät Universität Bern, Wiederkäuerklinik (in Partnerschaft mit der Universität Zürich, Klinik für Wiederkäuer), Bremgartenstrasse 109a,
3012
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 631 21 11,
E-Mail:
faculty.vetsuisse@unibe.ch Preis (Gesamtpreis):
CHF 514'763.00 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB.
Den Zuschlag erhält die Universität Bern (in Partnerschaft mit der Universität Zürich), da nur sie die infrastrukturellen Anforderungen und das wissenschaftliche Wissen für die Forschung im Bereich der Rindergesundheit bieten können.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.11.2023
4.4 Sonstige Angaben- Vertragsdauer:
01.01.2024 - 31.03.2025
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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