Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 16.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt Basel-Landschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,
4410
Liestal,
Schweiz,
Telefon:
061 552 51 11,
E-Mail:
zbs@bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sissach «West», Erneuerung Netzenstrasse / Hauptstrasse, Tiefbauarbeiten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Hauptmengen:
- Beläge aufbrechen ca. 9‘800 m² - Beläge fräsen ca. 2‘000 m² - KS-Deckel abbrechen, neu versetzen ca. 11 Stk - SS-Roste abbrechen, neu versetzen ca. 33Stk - Aushub / Abfuhr ca. 3‘800 m3 - Kieslieferungen ca. 2‘700 m3 - Schlammsammler neu ca. 20 Stk - Entwässerungsleitungen ca. 330 m1 - Randabschlüsseca. 1‘200m1 - Beläge (AC / SDA / ACB / ACT) ca. 1‘300 t
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, | | 45222000 - Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen, | | 45231300 - Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ZIEGLER AG, Rheinstrasse 121,
4410
Liestal,
Schweiz,
Telefon:
061 905 11 11,
E-Mail:
kalkulation@ziegler-bau.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'743'519.65 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 21.08.2023
im Publikationsorgan: Simap.ch
Meldungsnummer
1357291
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.11.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: -
4.5 Rechtsmittelbelehrung- "Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig".
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