Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 10.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Südostbahn AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Südostbahn AG,
zu Hdn. von
Dragan Bosnjakovic, Bahnhofplatz 1a,
9001
St.Gallen,
Schweiz,
Telefon:
+41585807298,
E-Mail:
dragan.bosnjakovic@sob.ch,
URL
www.sob.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Schweizerische Südostbahn AG,
zu Hdn. von
Dragan Bosnjakovic, Stationsstrasse 52,
8833
Samstagern,
Schweiz,
Telefon:
+41585807298,
E-Mail:
dragan.bosnjakovic@sob.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 28.11.2023
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 21.12.2023 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bei Versand durch die Post: Die Anbieterin stellt sicher, dass das Angebot bis spätestens am unter 1.4 genannten Termin/Zeit an der Eingabeadresse eintrifft.
Bei Abgabe an der Warenannahme der SOB (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat während den Öffnungszeiten der Warenannahme zwischen 08:00 – 11:45 und 13:15 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der SOB zu erfolgen.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 03.01.2024, Ort:
8833 Samstagern
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Kabelkanal/Bankettsicherung Ostnetz 2024/25
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- P.601738
2.4 Aufteilung in Lose?-
Ja
Angebote sind möglich für:
alle Lose
CPV: | 45234100 - Bauarbeiten für Eisenbahnlinien |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 103 - Kostengrundlagen,
| | 111 - Regiearbeiten,
| | 151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
| | 225 - Gleisbau, Sicherungsanlagen und Weichenheizungen,
| | 113 - Baustelleneinrichtung |
Kurze Beschreibung: Der Projektperimeter von Los 1 befindet sich auf der Linie 869 von Romanshorn TG nach St.Gallen bis St.Fiden SG von km 2.37 bis km 18.58, siehe Plan D01. Ausführungsbeginn: 01.04.2024 Zeitpunkt der Lieferung: 15.11.2024 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 01.04.2024, Ende: 01.12.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein Optionen: Nein Zuschlagskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien |
CPV: | 45234100 - Bauarbeiten für Eisenbahnlinien |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 103 - Kostengrundlagen,
| | 111 - Regiearbeiten,
| | 113 - Baustelleneinrichtung,
| | 151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
| | 225 - Gleisbau, Sicherungsanlagen und Weichenheizungen |
Kurze Beschreibung: Der Projektperimeter Los 2.1 + Los 2.2 befindet sich auf der Linie 870/853 von Herisau AR nach Wattwil SG: Abschnitt auf Linie 870 km 30.3 bis km 44.7 und Abschnitt auf Linie 853 km. 18.3 – km. 18.6, siehe Plan D13 (Los 2.1) und Plan D14 (los 2.2) Ausführungsbeginn: 04.11.2024 Zeitpunkt der Lieferung: 13.06.2025 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 01.11.2024, Ende: 30.06.2025 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein Optionen: Nein Zuschlagskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien |
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45234100 - Bauarbeiten für Eisenbahnlinien |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 103 - Kostengrundlagen,
| | 111 - Regiearbeiten,
| | 113 - Baustelleneinrichtung,
| | 151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
| | 225 - Gleisbau, Sicherungsanlagen und Weichenheizungen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das Ostnetz der SOB wird laufend instand gestellt. Im vorliegenden Projekt sind ab-
schnittsweise Bankettsicherungsmassnahmen, das Versetzten von neuen Kabelkanälen vorgesehen. Die Arbeiten sind in zwei geographische Lose aufgeteilt und beinhalten die gleichen Arbeitsgattungen (jedoch mit unterschiedlichen Ausmassen).
2.7 Ort der Ausführung- Auf der SOB -Bahnlinie von Romanshorn TG bis nach Wattwil SG
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- siehe Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- siehe Ausschreibungsunterlagen
3.3 Zahlungsbedingungen- siehe Ausschreibungsunterlagen
3.4 Einzubeziehende Kosten- siehe Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- zugelassen
3.6 Subunternehmer- siehe Ausschreibungsunterlagen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Es werden nur Angebote in Deutscher Sprache berücksichtigt.
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 10.11.2023
bis
21.12.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- siehe Ausschreibungsunterlagen
4.3 Begehungen- keine
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieterinnen und Anbieter welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts gemäss BöB Art. 12 einhalten und schriftlich bestätigen.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- siehe Ausschreibungsunterlagen
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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