Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I, Schorenstrasse 39,
3645
Gwatt (Thun),
Schweiz,
Telefon:
031 636 44 00,
E-Mail:
info.tbaoik1@be.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Baumeisterarbeiten Instandsetzung Stützmauer Bellevue, Gunten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Instandsetzung der rund 150m langen und bis zu 11m hohen Stützmauer durch eine rückverankerte Vorbetonierung. Vorgängig teilweiser Abtrag der bestehenden Stützmauer mittels Hydrojetting.
Hauptmengen: Abbruch Belag ca. 70 t, Abbruch Beton (Mechanisch/Hydrojetten) ca. 80 m3, Kernbohrungen ca. 23'500cm, Permanente schlaffe Anker ca. 3’000m, Schalungen ca. 1’600m2, Bewehrungen ca. 75t, Beton ca. 470m3, Walzasphalt ca. 100t
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Frutiger AG, Tiefbau, Frutigenstrasse 37,
3602
Thun,
Schweiz,
Telefon:
058 226 86 21,
E-Mail:
tiefbau@frutiger.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'689'265.75 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Art. 41 IVöB 2019 erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Das berücksichtigte Angebot erhielt 4.29 von maximal 5.00 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren bewerteten Angeboten. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 01.09.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1360707
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.11.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen den Zuschlagentscheid kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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