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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1375891
10.11.2023|Projekt-ID 265155|Meldungsnummer 1375891|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 10.11.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Hochbauten, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  044 412 11 11,  E-Mail:  AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BAV 80995 Schulanlage Gabler
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Instandsetzung und Umbau Umgebung
BKP 421 Gärtnerarbeiten
BKP 411 Baumeisterarbeiten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 421 - Gärtnerarbeiten,
411 - Baumeisterarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: E. Schlatter Gartenbau GmbH, Forchstrasse 710,  8704  Herrliberg,  Schweiz,  Telefon:  044 991 69 30,  E-Mail:  info@schlattergartenbau.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'128'235.30 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 22.09.2023
Meldungsnummer 1363945

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.11.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Verfügung Nr. 230352 des Vorstehers des Hochbaudepartements.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.