Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 16.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: swisstopo, BABS, AApot / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Einkauf und Kooperationen,
zu Hdn. von
Projekt: Übersetzungsleistungen, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 463 23 23,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Übersetzungsleistungen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die armasuisse beschafft im Auftrag des Bundesamtes für Landestopografie swisstopo, des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) und der Armeeapotheke (AApot) im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, nachstehend Bedarfsstellen genannt, Übersetzungsleistungen
-
Los-Nr:
1
- Kurze Beschreibung: Übersetzungsleistungen Fachbereich Bevölkerungsschutz DE in FR
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79530000 - Übersetzungsdienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Apostroph Luzern AG, Limmatquai 112,
8001
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 (44) 265 10 43,
E-Mail:
athina.patsidou@apostrophgroup.ch
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 390'420.00
bis 615'600.00
ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Apostroph Group, da sie nach der Erfüllung der Eignungskriterien, des Leistungsbeschriebes sowie aller Zuschlagskriterien die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 17.05.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1317423
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.11.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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