Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Verkehr BAV
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Verkehr BAV, Mühlestrasse 6,
3063
Ittigen,
Schweiz,
Telefon:
+41584625711,
E-Mail:
info@bav.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bewertungsarbeiten zum Thema Personenverkehr für die Botschaft 2026 des STEP Bahn-Ausbauschrittes
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 75130000 - Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SBB AG, Trüsselstrasse 2,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
079 753 41 65,
E-Mail:
patrick.buetzberger@sbb.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 798'902.00 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma SBB AG, Markt Personenverkehr, da sie als einzige über die notwendigen präzisen Nachfrage-Daten pro Personenverkehrszug auf den Strecken des Schienennetzes verfügt. Auf der Basis dieser Daten hat sie ein geeignetes, in der Schweiz einmaliges Modell entwickelt und verfügt somit über langjährige Erfahrung mit solchen sehr spezialisierten Arbeiten. Ein Anbieterwechsel wäre vor diesem Hintergrund mit zusätzlichen, unverhältnismässig hohen Kosten, erheblicher Zeitverzögerung und technischen Risiken für die Bundesverwaltung verbunden. Da eine andere Anbieterin nicht über die erforderlichen Daten verfügt, müsste sie hierfür entsprechende umfangreiche Erhebungen durchführen. Basierend auf diesen Daten müsste sie ein anspruchsvolles Modell entwickeln und einstellen und über dessen Anwendung notwendige Erfahrungen sammeln.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.11.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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