Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1377141
08.12.2023|Projekt-ID 269023|Meldungsnummer 1377141|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 08.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Tiefbau, Entfelderstrasse 22,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  062 835 35 60,  E-Mail:  ausschreibungen.atb@ag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Lärmdatenbank (LärmDB) Decibase Betrieb und Unterhalt der LärmDB-Decibase Strassenlärm-Vollzugsdatenbank
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Strassenlärm-Vollzugsdatenbank ist ein komplettes, datenbankgestütztes System zum Vollzug der Lärmschutz-Verordnung und stellt das zentrale Moni­toring- und Katasterinstrument nach den Vorgaben der Lärmschutz-Verordnung dar. Die Datenbank funktioniert als Web-Applikation, wobei die Daten bei der Bauherrschaft gespeichert sind. Die Strassenlärm-Vollzugsdatenbank (Decibase) ist beim ASTRA (als Fachapplikation MISTRA-LBK) sowie bei verschiedenen Kantonen und Städten im Einsatz.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Grolimund + Partner AG, Entfelderstrasse 45,  5000  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  062 836 30 30,  E-Mail:  info@grolimund-partner.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'489'078.50 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das BAFU fordert basierend auf Artikel 50 Umweltschutzgesetz (USG) und Artikel 20-27 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) jedes Jahr den aktuellen Stand der Lärmsanierung im Vergleich zur Programmvereinbarung ein. Gestützt auf die Art. 37 und 37a ist ein Lärmkataster zu führen und die Einhaltung der publizierten Lärmbelastungen zu kontrollieren.
Die Applikation von Grolimund + Partner AG ist für dieses Monitoring und Reporting entwickelt worden und unterstützt diesen Prozess und die Ermittlung der entsprechenden Indikatoren seit über 15 Jahren. Eine Neuentwicklung wäre mit sehr grossem Aufwand und Risiken verbunden und kein Lieferant hat vergleichbare Erfahrungen im Umgang mit solchen akustischen Daten und Lärmvollzugs-Systemen. Es ist kein vergleichbares Produkt verfügbar, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und eine so auf die Bedürfnisse des Kantons Aargau zugeschnittene Funktionalität aufweist.
Somit ist eine Fortführung der Anwendung der Datenbank mit entsprechendem jährlichem Aufwand gemäss Leistungsbeschrieb für die Aktualisierung und Wartung zwingend notwendig.
Auch Anpassungen an die technische Weiterentwicklung der Umsysteme und der Datenbank selbst sind einzuplanen. Aus den beschriebenen fachlichen Gründen ist ein Systemwechsel wirtschaftlich nicht sinnvoll und es können keine weiteren Anbieter das bestehende System weiterführen.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.11.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.