Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Tiefbau, Entfelderstrasse 22,
5001
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
062 835 35 60,
E-Mail:
ausschreibungen.atb@ag.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Lärmdatenbank (LärmDB) Decibase
Betrieb und Unterhalt der LärmDB-Decibase Strassenlärm-Vollzugsdatenbank
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Strassenlärm-Vollzugsdatenbank ist ein komplettes, datenbankgestütztes System zum Vollzug der Lärmschutz-Verordnung und stellt das zentrale Monitoring- und Katasterinstrument nach den Vorgaben der Lärmschutz-Verordnung dar. Die Datenbank funktioniert als Web-Applikation, wobei die Daten bei der Bauherrschaft gespeichert sind. Die Strassenlärm-Vollzugsdatenbank (Decibase) ist beim ASTRA (als Fachapplikation MISTRA-LBK) sowie bei verschiedenen Kantonen und Städten im Einsatz.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Grolimund + Partner AG, Entfelderstrasse 45,
5000
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
062 836 30 30,
E-Mail:
info@grolimund-partner.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'489'078.50 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das BAFU fordert basierend auf Artikel 50 Umweltschutzgesetz (USG) und Artikel 20-27 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) jedes Jahr den aktuellen Stand der Lärmsanierung im Vergleich zur Programmvereinbarung ein. Gestützt auf die Art. 37 und 37a ist ein Lärmkataster zu führen und die Einhaltung der publizierten Lärmbelastungen zu kontrollieren.
Die Applikation von Grolimund + Partner AG ist für dieses Monitoring und Reporting entwickelt worden und unterstützt diesen Prozess und die Ermittlung der entsprechenden Indikatoren seit über 15 Jahren. Eine Neuentwicklung wäre mit sehr grossem Aufwand und Risiken verbunden und kein Lieferant hat vergleichbare Erfahrungen im Umgang mit solchen akustischen Daten und Lärmvollzugs-Systemen. Es ist kein vergleichbares Produkt verfügbar, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und eine so auf die Bedürfnisse des Kantons Aargau zugeschnittene Funktionalität aufweist. Somit ist eine Fortführung der Anwendung der Datenbank mit entsprechendem jährlichem Aufwand gemäss Leistungsbeschrieb für die Aktualisierung und Wartung zwingend notwendig. Auch Anpassungen an die technische Weiterentwicklung der Umsysteme und der Datenbank selbst sind einzuplanen. Aus den beschriebenen fachlichen Gründen ist ein Systemwechsel wirtschaftlich nicht sinnvoll und es können keine weiteren Anbieter das bestehende System weiterführen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 24.11.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
|