Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 23.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen, Immobilien Aargau, Tellistrasse 67,
5001
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
062 835 35 00,
E-Mail:
immobilienaargau@ag.ch,
URL
www.ag.ch/immobilienaargau
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 18.12.2023
1.5 Datum der Offertöffnung:- 21.12.2023, Ort:
Aarau, Bemerkungen:
Im Einladungsverfahren und im offenen und selektiven Verfahren wird die Offertöffnung protokollarisch festgehalten. Die Handhabung erfolgt dabei gemäss Art. 37 Abs. 4 IVöB: "Allen Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt."
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- STIFT Olsberg, Ersatz Wärmeerzeugung; BKP 240 (244/250) Heizung (Lüftung/Sanitär)
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 430-300458
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 09324000 - Fernheizung, | | 39715210 - Zentralheizungen, | | 44621220 - Heizkessel für Zentralheizungen, | | 45331100 - Installation von Zentralheizungen, | | 42512300 - Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, | | 39715000 - Warmwasserbereiter und Heizung für Gebäude; Sanitäreinrichtungen |
Baukostenplannummer (BKP): | 240 - Uebergangsposition,
| | 242 - Heizungsanlagen,
| | 244 - Lufttechnische Anlagen,
| | 25 - Sanitäranlagen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das Areal der Stift Olsberg wird über eine Zentrale Oelheizung betrieben, welche die Gebäude mit Wärme versorgt.
Die bestehende Oelheizung hat Ihre Lebensdauer erreicht und soll durch eine Holzschnitzelheizung ersetzt werden. Es wird ein Neubau mit unterirdischem Schnitzelbunker für die neue Holzschnitzelheizung errichtet. In dieser befindet sich die Holzschnitzelheizung mit Elektrofilter und dem Silo mit Schubboden, sowie die Lüftung und einzelne Sanitäranschlüsse. Via neuer Fernwärmeleitung wird der neue Heizverteiler in der best. Heizzentrale Hauptgebäude gekoppelt. Die Brauchwarmwasseraufbereitung wird umgebaut und an den neuen Gegebenheiten angepasst. Die Wärmeverteilung zu den einzelnen weiteren Gebäuden erfolgt weiterhin über die bestehende Wärmeverteilung. Der Auftragsinhalt umfasst die Demontagen und Montage der Wärmeerzeugung BKP 240 sowie Arbeiten an der Lüftung BKP 244 und Sanitärarbeiten BKP 250.
2.7 Ort der Ausführung- Chloster, 4305 Olsberg
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Gemäss Unterlage "15 Leistungsverzeichnis Terminprogramm"
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Unterlage "03 Teilnahme und Submissionsbedingungen"
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.8 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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