Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 16.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ara region bern ag
Beschaffungsstelle/Organisator: ara region bern ag,
zu Hdn. von
David Meyer, Neubrückstrasse 190,
3037
Herrenschwanden,
Schweiz,
Telefon:
031 300 52 52,
Fax:
031 300 52 90,
E-Mail:
david.meyer@arabern.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Neubau Bio Block 3 – Domäne Bau
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Ziel dieses Auftrags ist die Planung und Realisierung des Gebäudes (Hoch- und Tiefbau) der Behandlungsstufen Biologie Block 3 – Domäne Bau (Bauingenieur), für die arabern. Die Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen, | | 71322000 - Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ingenta ag, Laubeggstrasse 70,
3000
Bern 31,
Schweiz,
Telefon:
031 340 30 40,
E-Mail:
andreas.liesen@ingenta.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 965'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Es erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Als solches gilt dasjenige, das die Zuschlagskriterien am besten erfüllt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 15.09.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1363449
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.11.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim
Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland Poststrasse 25 3071 Ostermundingen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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