Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BERNMOBIL
Beschaffungsstelle/Organisator: BERNMOBIL Städtische Verkehrsbetriebe Bern, Eigerplatz 3,
3000
Bern 14,
Schweiz,
Telefon:
031 321 88 88,
E-Mail:
beschaffung@bernmobil.ch,
URL
www.bernmobil.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Einladungsverfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung von Sanitärinstallationen BKP 250
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
BERNMOBIL beabsichtigt die Bus- und Wartungshallen zu sanieren. Anstatt laufender Ersatz- und Reparaturinvestitionen, die ohne durchgängige Konzepte zu Insellösungen führen, soll die Garage 4 im Rahmen dieses Projektes so erneuert werden, dass in den kommenden rund 15 Jahren keine weiteren, wesentlichen Investitionen anfallen. Zudem soll mit der Erneuerung zukünftig Energie gespart und Ressourcen vom technischen Dienst optimiert werden.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 39715300 - Sanitäreinrichtungen |
Baukostenplannummer (BKP): | 25 - Sanitäranlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bouygues E&S InTec Schweiz AG,
3015
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 378 31 11,
E-Mail:
info.intec.bern@bouygues-es.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 149'413.90 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Bouygues E&S InTec Schweiz AG ist das vorteilhafteste Angebot und erhält den
Zuschlag (Art. 41 IVoB). Die Offerte von Bouygues E&S InTec Schweiz AG erhielt die bessere Bewertung für das Zuschlagskriterium 1 (Wirtschaftlichkeit) und Zuschlagskriterium 3 (Lieferantenbewertung).
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.11.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 IVöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich
Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu (Art. 54 Abs. 1 IVöB).
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