Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS Netz AG,
zu Hdn. von
Olivia Ocran, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
0583272727,
E-Mail:
olivia.ocran@bls.ch,
URL
www.bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BSB Stellwerkersatz
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die gesamten Sicherungsanlagen der Strecke vom Fischermätteli nach Schwarzenburg (BSB) werden ersetzt. Die BLS beabsichtigt, die BSB mit der Führerstandsignalisierungs-Technologie (FSS, ETCS-L2) auszurüsten. Für die Erarbeitung des Ausschreibungs-Dossiers und für weitere Arbeiten im Laufe dieses technologisch pionierhaften Projekts, wird die Unterstützung von Fachexperten und Technologen der SBB-Infrastruktur benötigt.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71335000 - Technische Studien |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Schweizerische Bundesbahnen SBB,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 460 16 84,
E-Mail:
urs.guggisberg2@sbb.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'500'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die zukünftigen FSS-Sicherungsanlage für die BSB-Strecke benötigt in der Schweiz noch nicht etablierte ETCS-L2 Funktionalität für Regionalstrecken, welche wir zusammen mit der SBB spezifizieren und prüfen müssen. Dadurch stellen wir sicher, dass sich einheitliche Systeme etablieren und diese auch technisch-betrieblich zuverlässig funktionieren. Aufgrund der vorliegenden Systemführerschaft gibt es keine Alternative.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.11.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
|