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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1378195
23.11.2023|Projekt-ID 265619|Meldungsnummer 1378195|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 23.11.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  00,  E-Mail:  marianne.zuercher@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Waffenplatz Thun, SOMA Sanierung Polygon, Massnahmenpaket 1, Submissionspaket 3, BKP 211/112
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Gebäude mit Verwaltungs- und Schulungsräumen sollen saniert und an die heute gültigen Normen angepasst werden.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45216000 - Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen oder für Not- und Rettungsdienste und an Militärgebäuden
Baukostenplannummer (BKP): 211 - Baumeisterarbeiten,
112 - Rückbau

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Frutiger AG, Frutigenstrasse 37,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  058 226 82 00,  E-Mail:  hochbau@frutiger.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 198'940.75 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 27.09.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1365521

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.11.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.