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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1378363
02.12.2023|Projekt-ID 269401|Meldungsnummer 1378363|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 02.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spital Limmattal
Beschaffungsstelle/Organisator: Spital Limmattal,  zu Hdn. von Mechthild Uesbeck, Urdorferstrasse 100,  8952  Schlieren,  Schweiz,  Telefon:  044 733 11 11,  E-Mail:  mechthild.uesbeck@spital-limmattal.ch,  URL www.spital-limmattal.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Unterstützungsleistungen ICT
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Fehlende Projektressourcen im Projekt (SIMAP Nr. 247909): Damit die Projektumsetzung ohne Verzug gegenüber dem Lieferanten gestartet werden kann, sind temporäre externe Unterstützungsleistungen notwendig, bis die Stellen besetzt sind.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [25] Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72263000 - Software-Implementierung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: CSP AG,  9000  St Gallen,  Schweiz,  Telefon:  0445203366,  E-Mail:  info@csp-ag.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 380.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: CSP verfügt über grosses Knowhow betreffend dem Softwarelieferanten und kann in der erforderlichen kurzen Frist die notwendigen qualifizierten Projektressourcen bereitstellen

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.12.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.