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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1378503
Los-Nr: 1
Los A, plus dazugehöriges Verbrauchsmaterial
CPV: 45215500
Los-Nr: 2
Los B, plus dazugehörigen Verbrauchsmaterial
CPV: 45215500
Los-Nr: 3
Los C, plus dazugehöriges Verbrauchsmaterial
CPV: 45215500
20.11.2023|Projekt-ID 269473|Meldungsnummer 1378503|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 20.11.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG,  zu Hdn. von Jürg Wolfsteiner, The Circle, Haus 16, 6. Stock,  8058  Zürich-Flughafen,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0) 43 816 38 66,  E-Mail:  juerg.wolfsteiner@zurich-airport.com

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

07.12.2023
Bemerkungen: Sämtliche Fragen müssen via des simap Frageforums gestellt werden.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 05.01.2024

1.5 Datum der Offertöffnung:

05.01.2024, Ort:  Zürich Flughafen, Bemerkungen:  Die Offertöffnung ist nicht öffentlich

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Eine Kombination

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Nasszellen und Bestückungsmaterial

2.4 Aufteilung in Lose?

Ja
Angebote sind möglich für:  alle Lose
Los-Nr: 1
CPV: 45215500 - Öffentliche Toiletten
Kurze Beschreibung: Los A, plus dazugehöriges Verbrauchsmaterial
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 01.05.2024, Ende: 30.04.2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Optionen: Nein
Zuschlagskriterien:
TCO über 5 Jahre  Gewichtung 41% 

Anforderungen  Gewichtung 39% 

Nachhaltigkeit  Gewichtung 15% 

Referenzen  Gewichtung 5% 

Los-Nr: 2
CPV: 45215500 - Öffentliche Toiletten
Kurze Beschreibung: Los B, plus dazugehörigen Verbrauchsmaterial
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 01.05.2024, Ende: 30.04.2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Optionen: Nein
Zuschlagskriterien:
TCO über 5 Jahre  Gewichtung 41% 

Anforderungen  Gewichtung 39% 

Nachhaltigkeit  Gewichtung 15% 

Referenzen  Gewichtung 5% 

Los-Nr: 3
CPV: 45215500 - Öffentliche Toiletten
Kurze Beschreibung: Los C, plus dazugehöriges Verbrauchsmaterial
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 01.05.2024, Ende: 30.04.2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Optionen: Nein
Zuschlagskriterien:
TCO über 5 Jahre  Gewichtung 41% 

Anforderungen  Gewichtung 39% 

Nachhaltigkeit  Gewichtung 15% 

Referenzen  Gewichtung 5% 

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45215500 - Öffentliche Toiletten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Flughafen Zürich AG ist mit rund 31 Mio. Flugpassagieren der grösste Landesflughafen der
Schweiz. In den Passagier-, Terminal- und Check-in-Bereichen unterhält die Flughafen Zürich AG
mit eigenem Reinigungspersonal über 700 Waschräume mit über 1400 WC-Kabinen. Drittfirmen
führen für die Flughafen Zürich AG Servicedienstleistungen in den Waschräumen durch, wie das
Austauschen / Reinigen der Damen-Hygieneboxen und der Unterhalt der Duftspender. Mit dieser
Ausschreibung soll der Waschraumbedarf neu ausgeschrieben werden.
Es ist vorgesehen, dass die Umsetzung ab dem 01.05.2024 erfolgen sollte. Die Vertragslaufdauer
wird auf fünf Jahre festgelegt.
Die Flughafen Zürich AG teilt Leistungsumfang Bestückungsmaterialien in folgende Lose ein:
A, B und C, Details sind dem Lastenheft Punk 2.2 zu entnehmen.
Alle drei Lose können an einen Anbieter vergeben werden, oder aber auf zwei oder drei Anbieter
aufgeteilt werden.

2.7 Ort der Lieferung

Zürich-Flughafen

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Die einzelnen Lose inkl. Verbrauchsmaterial können separat,
oder als ganzes an einen Anbieter
vergeben werden.

3. Bedingungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.5 Bietergemeinschaft

sind nicht zugelassen

3.6 Subunternehmer

Allfällig Subunternehmer müssen bekannt gegeben werden und von der FZAG bewilligt werden.

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 20.11.2023  bis  29.12.2023
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.3 Begehungen

Die Begehung ist für die Anbieter zwingend. Erfolgt keine Begehung seitens der Anbieter, so sind
diese vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Es stehen folgende Begehungstermine zur
Verfügung. Anmeldungen müssen schriftlich an juerg.wolfsteiner@zurich-airport.com erfolgen.
- 27.11.2023 von 13.00 – 17.00 Uhr
- 28.11.2023 von 13.00 – 17.00 Uhr
- 29.11.2023 von 09.00 – 13.00 Uhr
- 30.11.2023 von 09.00 – 13.00 Uhr

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

keine

4.6 Sonstige Angaben

Bei den gemachten Mengenangaben handelt es sich um Erfahrungswerte seitens der Flughafen
Zürich AG, welche zu keiner Abnahmeverpflichtung gegenüber der ausschreibenden Stelle führen.
Shortlist: Die FZAG führt mit den 2 aussichtsreichsten Anbieter auf den Zuschlag einen
zweiwöchige Testphase durch, in welcher die durch den Anbieter gemachten Leistungsangaben
überprüft werden. Die dafür benötigten Spender und Verbrauchsmaterialien werden der FZAG ohne
Kostenfolge zur Verfügung gestellt.
Das LoRa-WAN gehört der FZAG, wird jedoch aktuell von einem Provider betreut. Dieser Porvider
ist für die Integration der neuen intelligenten Geräte verantwortlich. Eine direkte Kommunikation
zwischen dem Auftragnehmer und dem erwähnten Provider ist jedoch unumgänglich
Es ist zwingend notwendig, dass alle Daten an den Data-Hub der FZAG gesendet werden. Es
dürfen nur anonymisierte Daten gemäss Anforderungen FZAG gespeichert und für die tägliche
Operationen verwendet werden. Nach Beendigung der Vertragsverhältnisse sind diese Daten zu
löschen. E is zwingend notwendig, dass alle Daten jederzeit in den Data-Hub der FZAG gesendet
werden.
Die SaaS-Platform, welche bei der FZAG im Einsatz ist, benötigt die Daten der intelligenten Geräte
für die Erstellung von Tasks und Vorhersagen. Die SaaS-Plattform wird aktuell von einem Provider
gehostet und betrieben. Der Provider wird direkt von der FZAG gesteuert, eine direkte
Kommunikation zwischen dem Auftragnehmer und dem erwähnten Provider ist jedoch
unumgänglich. Ein Austausch von Daten und Gespräch über die Notwendigkeiten der Anbindung ist
jedoch untersagt.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.