Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Allschwil
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Allschwil Öffentlich-rechtlich angestelltes Personal,
zu Hdn. von
ASSEPRO Brokerage AG, Hülya Aksoy, Stelleweg 4,
7000
Chur,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 590 47 67,
E-Mail:
huelya.aksoy@assepro.com
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Krankentaggeldversicherung nach VVG für das öffentlich-rechtlich angestellte Personal der Gemeinde Allschwil
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Abschluss einer Krankentaggeldversicherung für das öffentlich-rechtlich angestellte Personal der Gemeinde Allschwil
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 66512000 - Unfall- und Krankenversicherungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Mythenquai 2,
8002
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41446283704,
E-Mail:
maik.hohl@zurich.ch
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 19.05.2023
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1337509
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.09.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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