Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektmanagement Region Mitte,
zu Hdn. von
Fabian Nauer, Bahnhofstrasse 12,
4600
Olten,
Schweiz,
Telefon:
00,
E-Mail:
fabian.nauer@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Generalplanerleistungen Bahnhof Langenthal, Umsetzung BehiG Mittelperron (P55) und Verbreiterung Bahnhofpassage (PU)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Generalplanerleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: IG Langenthal GP+, Sonnenbergstrasse 1,
5408
Ennetbaden,
Schweiz,
Telefon:
00,
E-Mail:
m.noethiger@gpag.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'094'802.95 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 Bst. e) BöB.
Der Grundauftrag wurde in einem Offenen Verfahren vergeben. Der Nachtrag enthält Ergänzungen und Erweiterungen der bereits beauftragten Generalplanerleistungen aufgrund nicht vorhersehbarer zusätzlich notwendiger Bestellungen und Bestellungsänderungen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.12.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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