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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1378823
25.11.2023|Projekt-ID 265746|Meldungsnummer 1378823|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 25.11.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Tiefbauamt, Realisierung,  zu Hdn. von Sascha Bieler, Werdmühleplatz 3,  8001  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  044 412 33 31,  E-Mail:  sascha.bieler@zuerich.ch,  URL www.stadt-zuerich.ch/tiefbauamt

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Rautistrasse, Abschnitt Altstetterstrasse bis Friedhofstrasse
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Strassenbau, Strassentiefbau mit Werkleitungsgräben für Wasserversorgung und Fernwärmeausbau, Kanalisation und Werkleitungen.
Honorarberechtigte Bausumme: 3,610 Mio. Franken

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Ingenieurbüro Hans Eichenberger AG, Sumatrastrasse 22,  8006  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 43 244 82 82,  E-Mail:  eag-zh@eichenberger-ing.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 273'190.30 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund der Eignungs- und Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 29.09.2023
Meldungsnummer 1365823

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.11.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.