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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1378835
23.11.2023|Projekt-ID 256047|Meldungsnummer 1378835|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 23.11.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, Bereich SAP
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 465 50 03,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(23061) 609 – SAP-Partnerschaften
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Mit der vorliegenden Ausschreibung werden fachlich spezialisierte, erfahrene und kompetente Zuschlagsempfänger gesucht, welche für das BIT Dienstleistungen für Betrieb, Wartung, Support und Weiterentwicklung der heutigen und zukünftigen SAP Landschaft anbieten. Ausgangspunkt ist der Betrieb der heutigen Anwendungslandschaft, die Portierung von betriebenen Elementen (z.B. Fachanwendungen) auf die aktuellen SAP Versionen (respektive Verlagerung in die Cloud) und der Betrieb der zukünftigen SAP Landschaft, respektive der Cloud Lösungen.
Los-Nr: 6
Kurze Beschreibung: Fachsupport SAP
Leistungszeitraum 5 Jahre
Bedarf: CHF 2'000’000 exkl. MwSt.
Anzahl Zuschlagsempfänger: 3

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6,  3050  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 221 99 11,  E-Mail:  bid.support@swisscom.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'162'000.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

Name: inpeek AG, Bogenschützenstrasse 9a,  3008  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 31 511 31 11,  E-Mail:  info@inpeek.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'162'000.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

Name: NTT DATA Business Solutions AG, The Circle 62,  8058  Zürich-Flughafen,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 735 85 55,  E-Mail:  Info-solutions-ch@nttdata.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'162'000.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Zuschläge erhalten die Firmen inpeek AG, NTT DATA Business Solutions AG und Swisscom (Schweiz) AG, da alle 3 Firmen die Musskriterien erfüllt haben. Einzelne Angebote haben zusätzliche mit einer sehr hohen Qualität und wirtschaftlich sehr attraktiven Preisen überzeugt. Einzelne Angebote haben in ZK01 und ZK02 besonders gut abgeschlossen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 03.05.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1331041

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.11.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.4 Sonstige Angaben

Die Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Im konkreten Bedarfsfall wird ein Wettbewerb (Minitender) unter den Zuschlagsempfängern durchgeführt. Es wird höchstens das in der Ausschreibung publizierte maximale Beschaffungsvolumen von CHF 2'000'000.00 exkl. MWST abgerufen.

Die Zuschlagsempfänger haben folgende Stundensätze exkl. MWST offeriert:
Minimal CHF 110.00 / Maximal CHF 190.00

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.