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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1378949
22.11.2023|Projekt-ID 263233|Meldungsnummer 1378949|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.11.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern / Amt für Grundstücke und Gebäude
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern,  zu Hdn. von Christian Ingold, Reiterstrasse 11,  3013  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 633 34 22,  E-Mail:  info.agg@be.ch,  URL www.be.ch/agg

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

GYT - Erweiterung und Sanierung GYMNASIUM THUN - 237_Gebäudeautomation
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Gebäudeautomation für das gesamte Areal Gymnasium Thun

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  42964000 - Büroautomationsausrüstung,
45300000 - Bauinstallationsarbeiten,
45311200 - Elektroinstallationsarbeiten,
45317000 - Sonstige Elektroinstallationsarbeiten,
48921000 - Automatisierungssystem
Baukostenplannummer (BKP): 237 - Gebäudeautomations-Installationen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Kieback & Peter AG, Sihlbruggstrasse 140,  6340  Baar,  Schweiz,  Telefon:  +41 41 7663311,  E-Mail:  r.gaillard@kieback-peter.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 527'153.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Vorteilhaftestes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 21.08.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1356829

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.11.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.