Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 22.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonspolizei St.Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonspolizei St.Gallen Polizeigarage,
zu Hdn. von
Pascal Ulmann, Klosterhof 12,
9001
St.Gallen,
Schweiz,
Telefon:
058 229 59 67,
E-Mail:
projektmanagement@kapo.sg.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 12.12.2023
- Bemerkungen: Fragen können ausschliesslich über das Forum von simap.ch gestellt werden. Die Antworten auf diese Fragen werden bis 19.12.2023 allen Anbieterinnen und Anbietern, die auf simap.ch ihr Interesse angemeldet haben, über das Forum von simap.ch zur Verfügung gestellt. Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 12.01.2024 Uhrzeit: 17:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Angebote sind vollständig ausgefüllt im verschlossenen Umschlag versehen mit der Aufschrift: «Angebot: Ersatzbeschaffung EILF - nicht öffnen» einzureichen und müssen zur angegebenen Eingabefrist bei der Beschaffungsstelle vorliegen. Der Poststempel ist nicht massgebend.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 15.01.2024, Uhrzeit:
16:00, Ort:
Polizeigarage St.Gallen, Bemerkungen:
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Ersatzbeschaffung EILF
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- KAPO 034.2-101
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34114200 - Polizeifahrzeuge, | | 34114000 - Spezialfahrzeuge |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Kantonspolizei St.Gallen möchte bis Ende 2024 zwei neue Einsatzleitfahrzeuge "EILF" als erkennbare Polizeifahrzeuge beschaffen, deren Ausbau den aktuellen Anforderungen der Führungsunterstützung entsprechen. Diese Fahrzeuge werden als Führungsstandorte vor Ort bei grösseren Lagen und speziellen Einsätzen eingesetzt.
Das EILF wird in der "grossen Lage" als Treffpunkt für Absprachen genutzt um den Informationsgleichstand über alle involvierten Partner sicherstellen zu können. Das EILF wird auch als kleiner Logistiktreffpunkt verwendet werden (nutzen der Akku-Ladestationen und der Kaffeemaschine oder einfach kurz Aufwärmen). Das EILF wird auch als Repräsentations-Objekt durch die Abteilung Kommunikation genutzt (Interview vor EILF).
Der Umfang der Beschaffung beläuft sich auf zwei Einsatzleitfahrzeuge. Der Auftragnehmer beschafft die beiden Grundfahrzeuge und führt den Ausbau zum Einsatzleitfahrzeug durch. Die Details sind im Anforderungskatalog beschrieben.
2.7 Ort der Lieferung- St.Gallen oder Polizeistützpunkt Röteli Thal
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 29.03.2024, Ende: 31.12.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Hinweis: Wird über den Werkvertrag definitiv bestimmt.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Liefertermin- 10 Monate nach Vertragsunterzeichnung
- Bemerkungen: Wird im Werkvertrag definitiv bestimmt.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts.
Gemäss den im Pflichtenheft angegebenen Teilnahmebedingungen.
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss den im Pflichtenheft angegebenen Bedingungen.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss den im Pflichtenheft angegebenen Bedingungen.
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen, wir möchten einen einzigen Generalunternehmer als Lieferanten und für die Garantieleistungen.
3.6 Subunternehmer- Subunternehmer sind zugelassen, sie müssen vom Anbieter angegeben werden. Die charakteristische Leistung muss vom
Anbieter erbracht werden.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Erfahrung Mindestens zwei Referenzen des Anbieters mit vergleichbaren Auf-trägen an ein Polizeikops sind zu liefern. Diese sind im Dokument «Anforderungskatalog Zuschlagskriterien Einsatzfahrzeug» zu er-fassen.
Festpreise Bestätigung, dass sämtliche Preise als Festpreise in Schweizer Franken angegeben und auch bei einer Beschaffung in Tranchen gültig sind.
Generalunternehmer Der Anbieter bestätigt, dass er als Generalunternehmer auftritt, falls er Drittfirmen als Subunternehmer einbringt, und er als solcher der einzige Vertragspartner des Auftraggebers ist. Subunternehmer müssen offengelegt und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Die Haftung bleibt in jedem Fall beim Anbieter.
Einfuhr und Strassenverkehrszulassung Der Anbieter ist verantwortlich für die Lieferung der Fahrzeuge auf Platz und übernimmt sämtliche Kosten für die Einfuhr, Verzollung, MWSt. und Zulassung beim Straßenverkehrsamt St. Gallen.
Wartung und Reparaturen Der Anbieter stellt sicher, dass sämtliche Wartungs- und Reparatur-arbeiten innerhalb der Schweiz ausgeführt werden können.
Zusätzliche Anforderungen Bereitschaft, Anforderungen, die nicht im Angebot abgedeckt sind, im Auftrag des Kunden als Erweiterung zu realisieren und Bestätigung, über die dafür erforderlichen Ressourcen zu verfügen.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Referenzen Der Anbieter muss zur Angabe seiner Referenzen das vorgegebene Schema im Dokument «Anforderungskatalog Zuschlagskriterien» verwenden. Es steht dem Anbieter frei, zusätzliche Referenzen anzugeben.
Teilnahmebedingungen Der Anbieter muss als Firma die Teilnahmebedingungen nach Art. 26 IVöB erfüllen, um bei der Evaluation berücksichtigt zu werden. Erfüllt ein Anbieter oder allfälliger Subunternehmer eines oder mehrere dieser Teilnahmebedingungen nicht, wird sein Angebot ausgeschlossen. Die Erfüllung dieser Bedingungen ist im Angebot zu dokumentieren und zu bestätigen.
Eignungskriterien Das Angebot muss die Eignungskriterien nach Art. 27 IVöB erfüllen, um bei der Evaluation berücksichtigt zu werden. Erfüllt ein Angebot eines oder mehrere dieser Eignungskriterien nicht, wird es ausgeschlossen. Die Erfüllung dieser Bedingungen ist im Angebot zu dokumentieren und zu bestätigen.
Muss-Anforderungen Die absoluten Anforderungen ergeben sich aus bestehenden Sachzwängen. Beispielsweise aus der bestehenden Systemumgebung oder den gesetzlichen Vorgaben. Muss-Kriterien sind zwingend einzuhalten. Werden vom Anbieter über das Angebot nicht alle Muss-Kriterien erfüllt, wird das Angebot nicht weiter berücksichtigt. Die Erfüllung der Musskriterien ist zu bestätigen und ggf. nachzuweisen.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- bis: 31.07.2024
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 22.11.2023
bis
12.01.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Das Projekt wird in deutscher Sprache geführt. Mindestens die Ansprechperson (Projektleiter) des Anbieters muss die deutsche Sprache beherrschen.
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss den Angaben im Pflichtenheft.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Gemäss den Angaben im Pflichtenheft.
4.6 Sonstige Angaben- Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten. Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- SIMAP
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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