Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,
zu Hdn. von
Michael Schneider, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
0583272727,
E-Mail:
michael.schneider@bls.ch,
URL
www.bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Wartungsvertrag (SLA) APFZ Komponenten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Fahrzeugflotten RABe 525, RABe 535, RABe 515 und RABe 528 sind alle mit dem APFZ System (darunter das Fahrgastinformationssystem) der Fa. Annax ausgerüstet. Dabei geht es sowohl um Software-Komponenten als auch um Hardware-Komponenten wie z.B. Rechner, Bildschirme und Aussenanzeigen.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 50200000 - Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt, | | 50220000 - Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen, | | 71311230 - Dienstleistungen im Eisenbahnbau |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Annax Schweiz, Zentweg 9,
3006
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 950 86 00,
E-Mail:
info.cctvpis@wabtec.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'754'855.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Software: wir besitzen nicht die notwendige Dokumentation und das notwendige Wissen, um die
Software intern pflegen zu können. Es gibt kein Alternativlieferant. Hardware: wir besitzen keine Detailzeichnungen, die Reparaturen von Annax-Komponenten selber durchzuführen oder anderweitig vergeben zu können. Ein Vertrag ist notwendig, um Reparaturpreise und -durchlaufzeiten zu vereinbaren. Ist dies nicht der Fall, sind wir gezwungen, unsere eigene Umlaufmasse am Lager zu erhöhen, um insb. die unsicheren Durchlaufzeiten zu puffern.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.11.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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