Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 24.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Oberingenieurkreis II,
zu Hdn. von
Adrian Gugger, Schermenweg 11, Postfach,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 636 50 50,
E-Mail:
info.tbaoik2@be.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sanierung Emmentalstrasse Konolfingen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Dieser umfasst die Emmentalstrasse ab Kreuzplatz (d.h. exkl. Knoten Kreuzplatz) bis und mit Knoten Mooshausstrasse in der Gemeinde Konolfingen. Die ausgeschriebenen Planerleistungen umfassen das Bauprojekt (Teilphase 32), das Bewilligungs-verfahren/Auflageprojekten (Teilphase 33), die Ausschreibung (Teilphase 41) und Realisierung (Teilphasen 51 Ausführungsprojekt bis 53 Inbetriebnahme) gemäss Norm SIA 103 (2020)
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71322500 - Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Markwalder + Partner AG, Lyssachstrasse 7A,
3400
Burgdorf,
Schweiz,
Telefon:
034 420 84 84,
E-Mail:
sandra.wuethrich@mpag.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 369'469.25 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Art. 41 IVöB 2019 erhält das vorteilhafteste An-gebot den Zuschlag. Das berücksichtigte Angebot erhielt 4.55 von maximal 5.00 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren bewerteten Angeboten. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 25.08.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1357577
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 24.11.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen den Zuschlagentscheid kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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