Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 23.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,
zu Hdn. von
Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,
3900
Brig-Glis,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)848 642 442,
E-Mail:
einkauf@mgbahn.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,
zu Hdn. von
Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,
3900
Brig-Glis,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)848 642 442,
E-Mail:
einkauf@mgbahn.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 14.12.2023
- Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung werden ausschliesslich über Simap bearbeitet
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 12.01.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebot ist 1 x digital (USB Stick) und 1 x in Papierform an obengenannte Adresse einzureichen und mit dem Betreff:"Erneuerung Infrastruktur AV, Baumeister Oberwald, BITTE NICHT ÖFFNEN“ zu versehen.
Die Angebote müssen wo vorgesehen unterschrieben sein. Massgebend ist der Poststempel (A-Post oder PostPac Priority, Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). .
1.5 Datum der Offertöffnung:- 17.01.2024, Ort:
Brig, Bemerkungen:
nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Erneuerung Infrastruktur Autoverlad, Standort Oberwald, Baumeisterarbeiten
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 390077
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG (MGI) plant den Autoverlad «Furkatunnel» mit einem neuen Vertriebs- und Zutrittssystem auszustatten. Die Erneuerung und Modernisierung des Zutrittssystems erfordert bauliche Anpassungen der Verladestationen. Gleichzeitig wird auch die mehrheitlich seit der Eröffnung des Furkatunnels 1982 in Betrieb stehende Infrastruktur des Autoverlades saniert und an Gesetze (z.B. BehiG), Vorschriften und heutigen Bedürfnissen angepasst. Die Verkehrsanlagen der Nutzer des Autoverlades werden umgebaut. Es handelt sich im Wesentlichen um ein Strassenbauprojekt. Auf dem erwähnten Perimeter werden an den Arbeitsgattungen, Strassen und Arealplätze, Kunstbauten sowie ein Betriebsgebäude, Fahrbahn im Bereich Verladezone, Niederspannung und Telekommunikationsanlagen Arbeiten durchgeführt. In den Bahnstromanlagen und Sicherungsanlagen sind keine wesentlichen Arbeiten (kleinere Anpassungsarbeiten) vorgesehen bzw. erforderlich.
2.7 Ort der Ausführung- 3999 Oberwald Autoverlad
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.05.2024, Ende: 28.11.2025
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 45%
Schlüsselpersonen
Gewichtung 35% Technischer Bericht
Gewichtung 20%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.05.2024 und Ende 28.11.2025
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Auf das vorliegende Vergabeverfahren finden das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1)
und die dazugehörige Verordnung (VöB; SR 172.056.11) sowie die vorliegenden Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Werkleistungen Anwendung.
3.5 Bietergemeinschaft- zugelassen
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern der Bietergemeinschaften in mehreren Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er einen Gesellschafter bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) auf
3.6 Subunternehmer- zugelassen
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK 1:Referenz über die Ausführung von einem (1) mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekt (insbesondere bezüglich Publikumsanlagen, Betriebsgebäude, Spezialtiefbau sowie Bauen unter Bahnbetrieb, Baukosten grösser CHF 1 Mio.) in den letzten 10 Jahren. EK 2: Ausreichende personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens. EK 3: Erklärung über den Gesamtumsatz der Unternehmung in den der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren. Der gemittelte Jahresumsatz muss mindestens doppelt so hoch sein wie die Auftragssumme für die vorgesehene Aufgabe,
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 12.12.2023
Kosten
:
CHF 200.00 Zahlungsbedingungen: Bankverbindung zur Einzahlung des obengenannten Betrages für den Bezug der
Ausschreibungsunterlagen: Walliser Kantonalbank Konto in CHF.- IBAN: CH32 0076 5000 A086 5919 9 zu Gunsten Matterhorn
Gotthard Infrastruktur AG, mit dem Vermerk: 390077 Baumeisterarbeiten Autoverlad Oberwald. Die Kaution wird denjenigen Anbietern,
welche ein gültiges Angebot (mit Erfüllung der Eignungskriterien) einreichen, spätestens nach Abschluss des Verfahrens
zurückerstattet
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
zu beziehen von folgender Adresse:
Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,
zu Hdn. von
Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,
3900
Brig-Glis,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)848 642 442,
E-Mail:
einkauf@mgbahn.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 23.11.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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