Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 03.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Luzern, Umwelt- und Mobilitätsdirektion, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Luzern, Tiefbauamt,
zu Hdn. von
Ullrich Pickert, Industriestrasse 6,
6005
Luzern,
Schweiz,
Telefon:
0412088686,
E-Mail:
ullrich.pickert@stadtluzern.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 29.01.2024
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im «Forum» einzureichen. Sie werden bis 2. Februar 2024 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch beantwortet. Nach dem 29. Januar 2024 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 13.02.2024 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebot ist in elektronischer Form (USB-Stick) per Briefpost einzureichen. Es soll lediglich das Begleitschreiben sowie die Beilagen gemäss DOK D (unterschriebene Deckblatt D1 mit den dazugehörigen Dokumenten D2 bis D4) in gedruckter Form eingereicht werden. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend. Es gilt der Eingang bei der ausschreibenden Stelle (nicht der Poststempel).
Aufschrift: Tiefbauamt Stadt Luzern, z. Hd. Ullrich Pickert, Industriestrasse 6, 6005 Luzern Stichwort: «Buserschliessung und Strassensanierung – Bitte nicht öffnen!».
1.5 Datum der Offertöffnung:- 14.02.2024, Uhrzeit:
08:00, Ort:
Stadt Luzern, Bemerkungen:
Offertöffnung nicht öffentlich, Offertöffnungsprotokoll wird Anbietern zugestellt.
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Offertanfrage für Planerleistungen zur Buserschliessung und Strassensanierung
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- I414061 / I414102 / I414020
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das Tiefbauamt der Stadt Luzern sucht einen Gesamtplaner bzw. Generalplaner der die Disziplinen Gesamtleitung, Strassenbau, Tiefbau, Werkleitungsbau und Strassenraumgestaltung abdeckt. Der Fokus der Arbeiten liegt auf der Planung von Verkehrsinfrastrukturprojekten. Auch sind Kompetenzen in der Bemessung und Konzeptionierung von Schwammstadtbausteinen bzw. -massnahmen (Entkopplung des anfallenden Niederschlagswassers von der Mischwasserkanalisation) gefordert.
Die hier zu erbringenden Leistungen (inkl. Gesamtleitung nach SIA) umfassen die folgenden Projektphasen (alle Grundleistungen sowie besondere Leistungen gemäss DOK B) gemäss SIA-Normen 103 (2014) und 112 (2014): - SIA-Phase 41: Ausschreibung - SIA Phase 51: Ausführungsprojekt - SIA Phase 52: Ausführung - SIA Phase 53: Inbetriebnahme, Abschluss
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Stadt Luzern
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.03.2024, Ende: 31.12.2028
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 25%
Fachkompetenz
Gewichtung 20% Auftragsanalyse
Gewichtung 30% Terminprogramm
Gewichtung 15% Plausibilität des Angebots
Gewichtung 10%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Es werden Varianten zugelassen. Bei der Einreichung einer Variante muss zwingend auch die Amtsvariante mitofferiert werden. Es werden keine Teilangebote zugelassen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung vorbehältlich der Gutheissung und der Bewilligung der erforderlichen Kredite sowie der eigentlichen Baubewilligung durch die zuständigen Organe.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Angebote sind schriftlich, vollständig und innert der angegebenen Frist einzureichen. Sie müssen die in der Ausschreibung genannten Vorgaben einhalten. Der Anbieter muss eine Postzustelladresse in der Schweiz haben.
Aufträge werden nur an Anbietende vergeben, die gewährleisten: - dass sie allen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere der Bezahlung von Abgaben, Steuern und Sozialleistungen, nachkommen, - dass sie die massgebenden schweizerischen Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die einschlägigen Bedingungen der Gesamtarbeitsverträge einhalten, - dass sie für jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Leistungen in der Schweiz erbringen, die Gleichbehandlung von Frau und Mann einhalten, - dass sie sich im heutigen Zeitpunkt nicht in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren befinden.
3.3 Zahlungsbedingungen- Die Rechnungen werden innert 60 Tagen nach Erhalt bezahlt.
Die Rechnungsstellung sowie die Rapportierung haben monatlich zu erfolgen.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Honorarkosten inkl. sämtlicher Nebenkosten. Weder Reisekosten noch Reisezeiten werden entschädigt. Projekt- und Sitzungsstandort ist Luzern. Die Bauversicherung in Höhe von 0.3 % wird in den Teilrechnungen direkt geltend gemacht bzw. nach Schlusszahlung – ab netto exkl. MWST – in Rechnung gestellt.
3.5 Bietergemeinschaft- Die Bildung von Planergemeinschaften ist zugelassen. Eine Firma darf nur in einer Planergemeinschaft (Anbieter) als Partner an der Submission teilnehmen. Eine Firma muss die Federführung in der Planergemeinschaft übernehmen und ist direkter Ansprechpartner des Auftraggebers. Der Wechsel von Partnern innerhalb der Planergemeinschaft im Zeitraum zwischen der Einreichung der Offerte und dem Vertragsabschluss ist nicht zugelassen bzw. führt zum Ausschluss des betreffenden Anbieters aus dem Verfahren. Nach Vertragsschluss gelten betreffend Wechsel von Partnern und Schlüsselpersonen innerhalb der Planergemeinschaft die entsprechenden vertraglichen Bedingungen.
3.6 Subunternehmer- Es steht den Anbietern frei, geeignete Subplaner beizuziehen. Es steht den Subplanern wiederum frei, sich in der Offertphase mehreren anbietenden Gesamtplaner zur Verfügung zu stellen. Die sich unter den Parteien im Hinblick auf ein Subplanervertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten haben ausschliesslich Wirkung für Gesamtplaner und Subplaner. Für die Besteller entstehen daraus keine Verpflichtungen. Der Wechsel von Subplanern im Zeitraum zwischen der Einreichung der Offerte und dem Vertragsabschluss ist nicht zugelassen bzw. führt zum Ausschluss des betreffenden Anbieters aus dem Verfahren. Nach Vertragsschluss gelten betreffend Wechsel von Subplanern die entsprechenden vertraglichen Bedingungen.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Das Angebot und die Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Die Kommunikationssprache ist in jeder Phase der Projektabwicklung Deutsch. Die Preise sind in CHF zu offerieren. Die Zahlungen werden in CHF geleistet.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 03.01.2024
bis
13.02.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen werden nur über www.simap.ch abgegeben.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Zum Angebot zugelassen sind ausschliesslich Anbieter aus Staaten, denen gegenüber die Schweiz sich vertraglich zur Gewährung des Marktzutritts verpflichtet hat.
Letzteres im Rahmen der gegenseitig eingegangenen Verpflichtungen
4.2 Geschäftsbedingungen- gemäss Submissionsunterlagen
4.3 Begehungen- Die Anbietenden haben die offensichtlichen oder durch Besichtigung erkennbaren besonderen Ortsverhältnisse auf eigene Verantwortung in ihren Honoraren zu berücksichtigen. Es findet keine durch die Bauherrin organisierte Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Zudem müssen in jeder Beziehung die Arbeitsgesetze und die aktuellen schweizerischen Sozialpartnerverträge eingehalten sein.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4.Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.
|