Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich ScopeM, HPM D 44.3,
zu Hdn. von
Gábor Csúcs, Otto-Stern-Weg 3,
8093
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 632 11 11,
E-Mail:
publictender@ethz.ch,
URL
www.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Leica Stellaris 8 Dive aufrechtes konfokales Laser-Scanning-Mikroskopsystem mit Multiphotonen-Erweiterung.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38510000 - Mikroskope |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Leica Microsystems (Schweiz) AG, Max Schmidheiny-Str. 201,
9435
Heerbrugg,
Schweiz,
Telefon:
+41 71 726 34 34,
E-Mail:
Lars.Kammermeier@leica-microsystems.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 909'999.99 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: gemäss Art. 21, Abs. 2, Bst. c BöB:
Das von Leica angebotene System bietet einzigartige technische Möglichkeiten (die von keinem anderen Hersteller angeboten werden), die für eine Multi-User-Einrichtung wie ScopeM (d.h. eine Mehrzwecknutzung) unerlässlich sind. Dies sind die folgenden: - Vollständige spektrale Bildgebungsmöglichkeit (sowohl in Bezug auf die Anregung als auch auf die Emission). - Vollständig integrierte Life-Time-Imaging-Fähigkeit (die auch eine erweiterte spektrale Trennung ermöglicht). - Möglichkeit, 2 Multiphotonenlaser gleichzeitig zu koppeln (mit automatischer Ausrichtung), was völlig flexible Doppelanregungs-Multiphotonen-Experimente ermöglicht.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 23.11.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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