Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich ScopeM, HPM D 44.3,
zu Hdn. von
Gábor Csúcs, Otto-Stern-Weg 3,
8093
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 632 11 11,
E-Mail:
publictender@ethz.ch,
URL
www.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- ZEISS SIM2: Mikroskop für strukturierte Beleuchtungsmikroskopie,
Photoaktivierte Lokalisierungsmikroskopie und TIRF
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38510000 - Mikroskope |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Carl Zeiss AG, Feldbachstrasse 81,
8714
Feldbach,
Schweiz,
Telefon:
+41 55254 7500,
E-Mail:
sales.ch@zeiss.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 848'585.00 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 21, Abs. 2, Bst. c BöB:
Das System von Zeiss bietet eine unübertroffene Leistung sowohl in Bezug auf 2D- und 3D-Auflösung unter den verschiedenen Mikroskopsystemen mit strukturierter Beleuchtung. Darüber hinaus bietet es zahlreiche Möglichkeiten, die Leistung des Systems zu optimieren (Bildgebungsgeschwindigkeit, Auflösung) und die Anpassung an verschiedene Bildgebungsszenarien (2D/3D oder oder feste/lebende Probe) anzupassen. Diese Funktion ist für eine zentrale Einrichtung wie ScopeM, wo Benutzer mit sehr unterschiedlichen Bildgebungsanforderungen kommen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.11.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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