Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 04.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundeskanzlei BK
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundeskanzlei BK, Gurtengasse 3,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 463 72 3,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (23177) 104 Übersetzungsleistungen Englisch für die BK 2024-2028
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Bundeskanzlei sucht Dienstleistende, die in der Lage sind, dem Englischen Sprachdienst qualitativ hochstehende Übersetzungsdienstleistungen innerhalb der vereinbarten Fristen zu liefern. Es handelt sich um einen hochspezialisierten Beschaffungsgegenstand, der vertiefte Kenntnisse der Ausgangssprachen und muttersprachliche Kenntnisse der Zielsprache (Englisch) verlangt. Die Anbieter und Anbieterinnen müssen über Kenntnisse der in der Schweiz gebräuchlichen juristischen und bundesverwaltungsspezifischen Terminologie in den diversen vom Englischen Sprachdienst der BK betreuten Bereichen verfügen.
-
Los-Nr:
4
- Kurze Beschreibung: Übersetzung ins Englische WBF
4000 Seiten Maximale Anzahl Zuschläge: 5
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79530000 - Übersetzungsdienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: All Languages Made Accessible GmbH, Sustenweg 55,
3014
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 535 00 00,
E-Mail:
info@alma-translations.com
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 135'125.00
bis 981'007.00
mit MWSt.8.1% Bemerkung: Inkl. Option (siehe Ziffer 4.4)
- Name: Huston Consulting, Erlengrund 2,
9470
Buchs SG,
Schweiz,
Telefon:
+41 78 754 92 51,
E-Mail:
info@hustonconsulting.com
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 135'125.00
bis 981'007.00
mit MWSt.8.1% Bemerkung: Inkl. Option (siehe Ziffer 4.4)
- Name: Apostroph Bern AG, Marktgasse 32,
3011
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 660 40 40,
E-Mail:
bern@apostrophgroup.ch
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 135'125.00
bis 981'007.00
mit MWSt.8.1% Bemerkung: Inkl. Option (siehe Ziffer 4.4)
- Name: Supertext AG, Hardturmstrasse 253,
8005
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 43 500 33 80,
E-Mail:
info@supertext.ch
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 135'125.00
bis 981'007.00
mit MWSt.8.1% Bemerkung: Inkl. Option (siehe Ziffer 4.4)
- Name: Extran SA, 18 bd des Philosophes,
1205
Geneva,
Schweiz,
Telefon:
+41 22 328 84 63,
E-Mail:
ttn@ttn.ch
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 135'125.00
bis 981'007.00
mit MWSt.8.1% Bemerkung: Inkl. Option (siehe Ziffer 4.4)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhalten die nachfolgenden Firmen:
- Extran SA - Supertext AG - Apostroph Bern AG - Huston Consulting - All Languages Made Accessible GmbH Sie überzeugten insbesondere in Hinblick auf die fachliche Qualifikation, die Qualität der Übersetzungen, sowie durch den guten Preis.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 19.07.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1351631
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.11.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 40
4.4 Sonstige Angaben- Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
Grundauftrag: Preisspanne von CHF 98’273.00 bis CHF 713’460.00 (inkl. MWSt.) Option: Preisspanne von CHF 36’852.00 bis CHF 267’547.00 (inkl. MWSt.)
Bezugsregelung gemäss Pflichtenheft Ziffer 3.3.1.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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