Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Die Schweizerische Post AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Die Schweizerische Post AG / F31 / Beschaffung,
zu Hdn. von
CC-WTO - Projekt "Rufbereitschaft für Briefzentren", Wankdorfallee 4,
3030
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41583414915,
E-Mail:
da@post.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Rufbereitschaft für Briefzentren
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, | | 72266000 - Software-Beratung, | | 72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Körber Supply Chain AG, Albisriederstrasse 243c,
8047
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
41 848 822 814,
E-Mail:
sales.ch.sc.pl@koerber.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 5'743'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Der oben genannte Preis entspricht einer Vergütung von 60 Monaten.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB:
Die bestehende Software für das Sortieren von Briefen wurde von der Zuschlagsempfängerin im Rahmen des Projektes REMA aufgrund einer WTO-Ausschreibung beschafft und installiert. Dabei wurde die Software in einem komplexen Verbund mit diversen anderen Applikationen installiert und aufgrund neuer Anforderungen der Post auch laufend weiterentwickelt. Um den Postbetrieb aufrecht erhalten zu können, ist die Post auf eine störungsfreie Sortierinformatik angewiesen, welche im Verbund mit anderen hochkritischen Applikationen steht. Nur durch das Wissen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Zuschlagsempfängerin und durch den Verbund all dieser Applikationen kann der Betriebsprozess sichergestellt und letztendlich das Dienstleistungsangebot der Post aufrechterhalten werden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.11.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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