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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1380969
30.11.2023|Projekt-ID 264330|Meldungsnummer 1380969|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 30.11.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St.Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St.Gallen,  zu Hdn. von Departement Immobilien & Betrieb, Bauprojekt Management, Rorschacher Strasse 95,  9007  St.Gallen,  Schweiz,  Telefon:  071 494 22 16,  E-Mail:  ausschreibungen.bau@kssg.ch,  URL www.sag-kssg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Erweiterung Grossküche Haus 25 - SKP 261 Aufzüge
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  26100 SKP 261 Aufzüge H25
Lieferung und Montage von 2 Personenaufzügen 630 kg 8 Personen
Lieferung und Montage von 2 Waren- / Service- / Lastenaufzügen 1'250 kg 17 Personen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 261 - Aufzüge

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Schindler Aufzüge AG, Zugerstrasse 13,  6030  Ebikon,  Schweiz,  Telefon:  071 272 14 14,  E-Mail:  st.gallen@ch.schindler.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 840'555.00 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 06.09.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1361075

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.11.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben wer-den (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.