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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1381439
01.12.2023|Projekt-ID 263517|Meldungsnummer 1381439|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 01.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Abwasserverband ARA Eschenbach
Beschaffungsstelle/Organisator: Abwasserverband ARA Eschenbach, Alte Schmerikonerstrasse 4,  8733  Eschenbach,  Schweiz,  Telefon:  +41 55 282 38 09,  E-Mail:  rolf.krieg@eschenbach.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

ARA Eschenbach, Submission V01 Neues Siebrechensystem
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Siehe Ausschreibungsunterlagen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  42996000 - Maschinen zur Reinigung von Abwasser,
42996500 - Abwasser-Rechenanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Picatech Huber AG, Nidfeldstrasse 1,  6010  Kriens,  Schweiz,  Telefon:  041 349 68 68,  E-Mail:  info@picatech.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 257'823.05 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der Picatech Huber AG ist das einzige Angebot, das eingereicht wurde. Es entspricht den verfahrenstechnischen Vorgaben.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 25.08.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1358085

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.11.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Es gelten keine Gerichtsferien.