Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,
zu Hdn. von
AHB, Postfach,
8021
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 412 29 15,
E-Mail:
AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BAV 80693 Schulanlage Mühlebach
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Instandsetzung und Erweiterung
- BKP 231 Elektroanlagen - BKP 240 Heizungsanlagen - BKP 244 Lüftungsanlagen - BKP 250 Sanitäranlagen -
Beschaffungs-Nr
231
- Kurze Beschreibung: Instandsetzung und Erweiterung
- BKP 231 Elektroanlagen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 23 - Elektroanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: BP Elektro AG, Silbernstrasse 10,
8953
Dietikon,
Schweiz,
Telefon:
+41445527393,
E-Mail:
beat.gasser@bp-elektro.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 782'000.00 mit MWSt.8.1% Bemerkung: Pauschalangebot
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 08.09.2023
Meldungsnummer
1361571
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.12.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Verfügung Nr. 230376 des Vorstehers des Hochbaudepartements
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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