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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1381531
19.12.2023|Projekt-ID 270282|Meldungsnummer 1381531|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 19.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich,  zu Hdn. von Felipe Fankhauser, Feldstrasse 110,  8036  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  044 415 73 33,  E-Mail:  felipe.fankhauser@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beratungs-,Planungs- und Baumanagementleistungen bzgl. der Instandhaltungsinspektion und allfälligen Sicherungsmassnahmen der Gebäudehülle der vier Wohnhäuser der SAW Siedlung Irchel

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71530000 - Beratung im Bauwesen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Corak AG, Rautistrasse 60,  8048  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  043 311 85 25,  E-Mail:  info@corak.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 176'800.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.12.2023

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Verfügung der Direktorin der Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich SAW vom 15.12.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tage beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftliche Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.