Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 02.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern
Beschaffungsstelle/Organisator: Departementssekretariat, Abteilung Controlling, Finanzen und Projekte, Bahnhofstrasse 18,
6002
Luzern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 512 86 08,
E-Mail:
andrea.mussato@csp-ag.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Microsoft Licensing Partner für M365 Education-Lizenzen für die kantonalen Schulen Luzern
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Erneuerung und Bereitstellung von Microsoft Lizenzen (Faculty, Student) unter dem educa-Rahmenvertrag für kantonale Schulen ab 2024 (rund 2'500 resp. 20'000 Lizenzen) sowie Beratung zu Microsoft Produkten.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72600000 - Computerunterstützung und -beratung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bechtle Schweiz AG, Feldstrasse 4,
5506
Mägenwil,
Schweiz,
Telefon:
+41 56 418 33 33,
E-Mail:
maegenwil@bechtle.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 764'538.01 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die oben genannte Firma hat das vorteilhaftesten Angebote eingereicht.
Die Vergabe erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 25.10.2023
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer
1372153
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.11.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Zuschlagsverfügung kann innert 20 Tagen seit der Zustellung beim Kantonsgericht des Kantons Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel einzureichen. Diese Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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