Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit,
zu Hdn. von
Beschaffung, Taubenstrasse 16,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
058 467 15 15,
E-Mail:
ausruestung@bazg.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Juristische Dienstleistung Beschaffung und IT
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Juristische Beratung und Unterstützung in den Bereichen «Öffentliches Beschaffungswesen» und «Informationstechnologie (ICT)»
-
Los-Nr:
1, 2
- Kurze Beschreibung: Juristische Beratung und Unterstützung im Bereich des Öffentlichen Beschaffungswesen., Juristische Beratung Bereich IT
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[21] Rechtsberatung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79418000 - Beschaffungsberatung, | | 75242000 - Dienstleistungen im Bereich öffentliches Recht und öffentliche Ordnung, | | 79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit, | | 79111000 - Rechtsberatung, | | 79130000 - Rechtliche Dokumentations- und Beglaubigungsdienste, | | 79140000 - Rechtsberatung und -auskunft, | | 79120000 - Patent- und Urheberrechtsberatung, | | 79121100 - Software-Urheberrechtsberatung, | | 80521000 - Mit Ausbildungsprogrammen verbundene Dienstleistungen, | | 72212700 - Entwicklung von Dienstprogrammen für die Software-Entwicklung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Los 1
Name: Badertscher Rechtsanwälte AG, Mühlebachstrasse 32,
8008
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
0442662066,
E-Mail:
morgenbesser@b-legal.ch Preis (Gesamtpreis):
CHF 540'000.00 ohne MWSt.
- Hinweis: Los 1
Name: Probst Partner AG, Bahnhofplatz 18,
8400
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
052 269 1400,
E-Mail:
julia.bhend@probst-law.ch Preis (Gesamtpreis):
CHF 525'000.00 ohne MWSt.
- Hinweis: Los 1
Name: Gebert Rechtsanwälte AG, Spitalackerstrasse 74,
3013
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 336 16 10,
E-Mail:
info@gebert-rechtsanwaelte-ag.ch Preis (Gesamtpreis):
CHF 420'000.00 ohne MWSt.
- Hinweis: Los 2
Name: HÄRTING Rechtsanwälte AG, Landis & Gyr-Strasse 1,
6300
Zug,
Schweiz,
Telefon:
+41417102850,
E-Mail:
beranek@haerting.ch Preis (Gesamtpreis):
CHF 3'526'069.70 ohne MWSt.
- Hinweis: Los 2
Name: affolter.NET GmbH, Kirchbergstrasse 11b,
3421
Lyssach,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 506 68 51,
E-Mail:
martin@affolter.net Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'100'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag für Los 1 erhalten die Firmen Gebert Rechtsanwälte AG, Probst und Partner und Badertscher Rechtsanwälte AG. Sämtliche Firmen weisen sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen im gesuchten Aufgabengebiet aus und reichten im Vergleich zu den Mitbewerbern die am besten bewerteten Angebote ein. Den Zuschlag für Los 2 erhalten die Firmen Affolter.net und Härting Rechtsanwälte AG, da die Anbieter insbesondere im gesuchten Bereich der IT und Tauglichkeitsbeurteilung vollumfänglich zu überzeugen vermochten und im Vergleich zu den Mitbewerbern die am besten bewerteten Angebote einreichten. Nach Bewertung aller Zuschlagskriterien haben die oben erwähnten Anbieter in den beiden Losen die vorteilhaftesten Angebote eingereicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.07.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1353657
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 04.12.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 23
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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