Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,
zu Hdn. von
AHB, Postfach,
8021
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
044 412 21 49,
E-Mail:
AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BAV 60417 Wache Nord mit ZEL
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Neubau
- BKP 272.0 Innentore - BKP 272.0 Innentüren aus Metall - BKP 273.0 Innentüren aus Holz - BKP 277.2 Elementwände (Glas innen) -
Beschaffungs-Nr
27202
- Kurze Beschreibung: BKP 272.0 Innentüren aus Metall
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 2720 - Innentüren aus Metall |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Elkuch Eisenring AG, Unterdorfstrasse 26,
9243
Jonschwil,
Schweiz,
Telefon:
071 929 75 81,
E-Mail:
r.bonifazi@elkuch.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'711'038.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 26.08.2022
Meldungsnummer
1281953
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.11.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Verfügung Nr. 230372 des Vorstehers des Hochbaudepartements
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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