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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1382629
08.12.2023|Projekt-ID 268866|Meldungsnummer 1382629|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 08.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Grindelwald
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Grindelwald, Bauverwaltung,  zu Hdn. von Daniel Mathys, Spillstattstrasse 2,  3818  Grindelwald,  Schweiz,  Telefon:  033 854 14 44,  E-Mail:  bauverwaltung@gemeinde-grindelwald.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Baugrubenaushub, Baugrubensicherung und Baumeisterarbeiten Neubau Doppelturnhalle Grindelwald

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Baugrubenaushub, Baugrubensicherung und Baumeisterarbeiten zum Neubau Doppelturnhalle

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45110000 - Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten,
45212222 - Bau von Turnhallen
Baukostenplannummer (BKP): 1121 - Abbrüche,
131 - Abschrankungen,
174 - Anker,
201 - Baugrubenaushub,
211 - Baumeisterarbeiten

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   13.11.2023

3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf

Berichtigung

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.2 zu berichtigende Daten

Frist für die Einreichung des Angebotes

Bisher: 05.01.2024
Neu: 11.01.2024

Datum der Offertöffnung

Bisher: 10.01.2024
Neu: 16.01.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken - Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.