Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 13.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Engineering Fahrbahn, Region Mitte,
zu Hdn. von
Giovane Boschetti, Bahnhofstrasse 12,
4600
Olten,
Schweiz,
Telefon:
+00 000 00 00,
E-Mail:
giovane.boschetti2@sbb.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- AS25 Entflechtung Gümligen Süd - Los 4: Fahrbahn
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Für die Realisierung der im STEP AS25 hinterlegten Angebotsverdichtungen wird in Gümligen Süd ein niveaufreies Entflechtungsbauwerk zur Einbindung der Einspurstrecke vom Emmental in Richtung Bern benötigt. Dieses ermöglicht einen Halbstundentakt auf der Stecke Bern – Langnau und einen Viertelstundentakt Richtung Münsingen sowie eine Bündelung des Fern-verkehrs mit zusätzlichen Güterverkehrstrassen im Aaretal.
Die Ausschreibung enthält die Arbeiten für die Gleisneubau und - Gleissanierung.
Detaillierter Projektbeschrieb siehe im Dokument B1
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1154884
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
05.10.2023
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1364743
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenGewünschter Termin für schriftliche FragenBisher: 10.11.2023 Neu: 02.02.2024
Frist für die Einreichung des AngebotesBisher: 31.01.2024 Neu: 29.03.2024
4.4 Sonstige Angaben- Wegen Verzögerungen im Projekt in Folge von Einsprachen gegen das Bauvorhaben, gewähren wir Ihnen eine Fristverlängerung zur Einreichung ihres Angebotes. Die neue Frist endet am 29.03.2024.
Zudem bieten wir allen Anbietenden eine zusätzliche Fragerunde an. Die Frist für dei Einreichung von Fragen wurde neu auf den 02.02.2024 festgelegt, die Fragenbeantwortung erfolgt gemäss Ausschreibungsunterlagen in der KW 07/2024.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
|