Vorankündigung- Publikationsdatum Simap: 15.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Konzerneinkauf Verbrauchsgüter, Hilfikerstr. 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.betriebsmittel@sbb.ch
1.2 Frist für die Einreichung des Angebotes-
Datum
:
26.01.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um einen Request for Information (RFI) und nicht um eine Vorankündigung auf eine Ausschreibung.
Sämtliche Angaben beziehen sich ausschliesslich auf den vorliegenden RFI. Erwünscht sind die Informationen gemäss Beilage. Angebote sind keine einzureichen.
Die Antworten zum RFI können in im beigelegten Dokument bis am 26.01.2024 per E-Mail an einkauf.betriebsmittel@sbb.ch eingereicht werden.
Fragen zum RFI sind bis am 12.01.2024 im simap Forum zu platzieren und werden spätestens bis zum 19.01.2024 in anonymisierter Form beantwortet.
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Auftragsart
-
Nicht spezifiziert
1.6
Staatsvertragsbereich
-
Nicht spezifiziert
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- RFI Graffitiprodukte
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90690000 - Graffiti-Entfernung, | | 45452000 - Fassadenreinigungsarbeiten, | | 90911200 - Gebäudereinigung, | | 70332300 - Dienstleistungen für gewerbliche Immobilien |
2.4 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Graffitischutz, Graffitientfernung vorwiegend an Gebäuden. Verrechnung Preis/m2. Weiterere Tätigkeiten (z.B. Kaugummientfernung) möglich. Verrechnung nach Zeitaufwand Preis/h. Verrechenbarer Anfahrtsweg max. 30 Minuten. Nationales Einsatzgebiet. 3sprachig. Subunternehmen zugelassen.
Dienstleistungen an Gebäuden und Anlageteilen umfasst: Vorarbeiten, Reinigung und Graffitientfernung, Voranstriche Grundierungen und Imprägnierungen und entweder Schutzbehandlung nicht permanent und Schutzbehandlung inkl. 2K-PU permanente Anstriche oder transparentfarben Dispersionsfarbanstriche mit Antigraffitizusatz. Die Objekte sind meist Bahnhöfe.
Entfernungsfrist=Zeitraum zwischen Meldezeitpunkt bis zum Beginn der Entfernung 1. Rassistische, sexistische Graffitis innert 24 Std 2. Grossbahnhöfe 2 Arbeitstage 3. Restliche Bahnhöfe exkl. Haltestellen 4 Arbeitstage 4. Haltestellen und NBO 6 Arbeitstage
2.5 Ort der Beschaffung- RFI nicht relevant
2.6 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.10 Ausführungstermin- Bemerkungen: offen
3. Bedingungen3.5 Bietergemeinschaft- RFI nicht relevant
3.6 Subunternehmer- RFI nicht relevant
3.10 Bezugsquelle der Vorankündigungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Vorankündigungsunterlagen: Deutsch
3.11
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4.6 Sonstige Angaben- Es handelt sich bei dieser Veröffentlichung nicht um eine Ausschreibung, sondern um einen Request for Information (RFI) im Vorfeld einer allfälligen späteren Ausschreibung. Der Auftraggeber geht mit diesem RFI gegenüber dem Informationslieferanten keine Verpflichtungen ein. Die Teilnahme am vorliegenden RFI ist freiwillig und verschafft dem Teilnehmer keine Vorteile für eine allfällige nachfolgende öffentliche Ausschreibung.
Dieser RFI ist komplett unabhängig von einer allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführenden Ausschreibung.
Die Ergebnisse der Marktabklärung werden in den Unterlagen einer nachfolgenden öffentlichen Ausschreibung bekannt gegeben, insbesondere zwecks Einhaltung der vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere der Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz).
Die Bedarfsstelle / Vergabestelle ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht an konkreten Offerten interessiert und wird solche, die unaufgefordert eingereicht werden, nicht beachten. Der RFI verpflichtet die Bedarfsstelle/Vergabestelle zudem in keiner Weise zu einer konkreten Beauftragung oder Beschaffung.
Die Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bedarfsstelle/Vergabestelle für die Beantwortung dieses RFI bzw. die diesbezüglichen Aufwendungen und die in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Dokumente der Unternehmen keine Entschädigung leisten wird, bzw. die Unternehmen diesbezügliche Kosten selber zu tragen haben. Die Teilnahme und Abgabe einer Antwort geschieht auf freiwilliger Basis und ist unverbindlich.
Eine Nichtteilnahme an diesem RFI führt nicht zum Ausschluss von einer allfälligen Ausschreibung.
Eine Teilnahme an diesem RFI führt nicht zu einer Vorbefassung hinsichtlich einer allfälligen Ausschreibung.
Es werden von Seiten der Bedarfsstelle/Vergabestelle keine Geheimhaltungserklärungen unterzeichnet.
Ergänzend wird auf die zum vorliegenden RFI gehörenden Unterlagen verwiesen.
|