Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Weiningen
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Weiningen, Tiefbau & Werke,
zu Hdn. von
Joël Inniger, Badenerstrasse 15,
8104
Weiningen,
Schweiz,
Telefon:
044 752 25 70,
E-Mail:
tiefbau@weiningen.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ingenieurleistungen zur systematischen Zustandskontrolle und Sanierung der Grundstücksentwässerung.
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Ingenieurleistungen zur systematischen Sanierung der Grundstücksentwässerung der Gemeinde Weiningen in 6 Jahresetappen.
Bauleitung der Reinigung und Inspektion / Zustandsbewertung der Anlagen / Festlegen Sanierungsbedarf / Massnahmenplanung / Kontrolle der Sanierungen / Option für Projektierung und Bauleitung der Sanierungsarbeiten zu Lasten Grundeigentümer
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: LANDIS AG, Steinhaldenstrasse 28,
8954
Geroldswil,
Schweiz,
Telefon:
043 500 45 82,
E-Mail:
anita.mueri@landis-ing.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 798'741.55 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Anbieter hat in der Gesamtbeurteilung die höchste Punktzahl erreicht und damit das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 27.09.2023
Meldungsnummer
1366719
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 04.12.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlagsentscheid kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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