Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Einfach Wohnen (SEW)
Beschaffungsstelle/Organisator: HSSP AG,
zu Hdn. von
Thiago Keller, Affolternstrasse 56,
8050
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
044 221 40 40,
E-Mail:
thiago.keller@hssp.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Wohn- und Gewerbesiedlung Guggach; BKP 273.0 Innentüren aus Holz
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Neubau eines Wohnbauprojektes mit Gewerbeeinheiten
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 45211000 - Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser, | | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 273 - Schreinerarbeiten,
| | 2730 - Innentüren,
| | 2733 - Allgemeine Schreinerarbeiten |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 622 - Türen,
| | 620 - Schreinerarbeiten,
| | 624 - Allgemeine Schreinerarbeiten,
| | 381 - Holzbau: Türen und Tore |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Heim AG, Juch 2,
5622
Waltenschwil,
Schweiz,
Telefon:
056 618 40 00,
E-Mail:
bruno.heim@heim-holz.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'069'657.60 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.08.2023
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Zürich
Meldungsnummer
1359327
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.12.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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