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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1383581
09.12.2023|Projekt-ID 266564|Meldungsnummer 1383581|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 09.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,  zu Hdn. von Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,  3900  Brig-Glis,  Schweiz,  Telefon:  027,  E-Mail:  einkauf@mgbahn.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Zahnstangenweichen für die Jahre 2024-2026
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Konstruktion, Herstellung und Lieferung von Zahnstangenweichen Meterspurbahn gemäss der Technischen
Spezifikation Teil C auf Basis der RTE 22564 und RTE 29700.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34941800 - Weichen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Tensol Rail SA, Via Industrie 29,  6745  Giornico,  Schweiz,  Telefon:  0918736611,  E-Mail:  tensolrail@tensolrail.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'300'004.70 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Vorteilhafteste Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 06.10.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1368701

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.12.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.