Wettbewerb- Publikationsdatum Simap: 12.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte Projektorganisation Ausbau Knoten Basel,
zu Hdn. von
Marko Kern, Bahnhofstrasse 12,
4600
Olten,
Schweiz,
E-Mail:
marko.kern@sbb.ch
1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken- Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur Einkauf Bauprojekte - Region Mitte,
zu Hdn. von
Danica Garajova, Bahnhofstrasse 12,
4600
Olten,
Schweiz,
E-Mail:
danica.garajova@sbb.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 05.01.2024
- Bemerkungen: Fragen zur Präqualifikation sind schriftlich über www.simap.ch einzureichen. Die eingereichten Fragen und deren Beantwortung (ohne Nennung des Fragestellenden) werden allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.
1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge- Datum: 15.02.2024
Spezifische Fristen und Formvorschriften
:
| Schlusstermin für die vorbefassten Firmen und Personen gemäss Kapitel 4.5: 01.02.2024
Die gesamten Bewerbungsunterlagen sind in Papierform und in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Bei Widersprüchen gelten vorrangig die in Papierform abgegebenen Bewerbungsunterlagen. Die Bewerbungsunterlagen müssen verschlossen und mit dem Vermerk «NICHT ÖFFNEN / Präqualifikation BSW» an die Adresse gemäss Kapitel 1.2 eintreffen. |
1.5 Typ des Wettbewerbs- Studienauftrag
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.8
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Wettbewerbsobjekt2.1 Art der Wettbewerbsleistung-
Andere
2.2 Projekttitel des Wettbewerbes- Studienauftrag Perronzugang Margarethen und neue Margarethenbrücke
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1151792
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
2.5 Projektbeschrieb- Kanton und SBB wollen im Westen des Bahnhofs Basel SBB den Zugang zu Bahn- und städtischem Nahverkehr ausbauen: die neue Margarethenbrücke soll mit einem Perronzugang den Anforderungen von Bahn-, Tram-, Velo- und Fussverkehr entsprechen. Im Studienauftrag «Perronzugang Margarethen und neue Margarethenbrücke» wird gemeinsam ein Entwurfsprojekt für das Bauwerk und ein Planungsteam für die weitere Zusammenarbeit gesucht.
Im Studienauftrag wird eine gesamthaft überzeugende Lösung mit hohen Nutzungsqualitäten gesucht, welche die Anforderungen der verschiedenen Zeithorizonte 2035 und «Zielzustand» aufwärtskompatibel erfüllt. Aufgrund der hohen Anforderungen aus dem Ortsbild- und Denkmalschutz sind die Schutz-, Gestaltungs- und Nutzungsinteressen möglichst umfassend zu berücksichtigen und abzuwägen.
Detaillierter Beschrieb gemäss Ausschreibungsunterlagen.
2.6 Realisierungsort- Basel Stadt
2.7 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.8 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.9
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.10 Realisierungstermin- Beginn 01.03.2025 und Ende 31.12.2037
- Bemerkungen: Der Endtermin ist rein informativ und kann ändern.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Submissionsunterlagen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine.
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Submissionsunterlagen.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss Submissionsunterlagen.
3.5 Projektgemeinschaften- Sind zugelassen.
Jeder Anbieter kann sich allein oder in einem Team mit anderen Firmen bewerben. Mehrfachteilnahmen von einzelnen Anbieter-Mitgliedern (inkl. Subplaner) sind in keinem Fall zulässig. Die Teilnahmebedingungen sind während des gesamten Verfahrens einzuhalten.
3.6 Subunternehmer- Sind zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK 1: Genügende Erfahrung, gestalterische und ingenieurtechnische Kompetenz und hinreichendes Fachwissen des Anbieters (Büro) in der Projektierung und Realisierung im Fachbereich Städtebau/Architektur.
EK 2: Genügende Erfahrung, gestalterische und ingenieurtechnische Kompetenz und hinreichendes Fachwissen des Anbieters (Büro) in der Projektierung und Realisierung im Fachbereich Ingenieurbau Konstruktion.
EK 3: Genügende Erfahrung, gestalterische und ingenieurtechnische Kompetenz und hinreichendes Fachwissen des Anbieters (Büro) in der Projektierung und Realisierung im Fachbereich Denkmalpflege.
EK 4: Genügende Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Schlüsselperson Fachplanung Bauphasenplanung in der Projektierung und Realisierung.
EK 5: Genügende Kompetenzen in der BIM-Koordination und im BIM-Management der Schlüsselperson BIM-Koordination.
EK 6: Genügende Kompetenzen der Schlüsselperson Fachplanung Landschaftsarchitektur.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Nachweis zu EK1: N1.1 / N1.2 Referenzprojekte: Referenzen zu ausgeführten oder in Ausführung befindlichen Projekten, die in den letzten 10 Jahren durch den Anbieter bearbeitet worden sind. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten: - Es sind mindestens 1, maximal 2 Referenzen vorzulegen. Sollten mehr als zwei Referenzprojekte angegeben werden, werden nur die im Bewerbungsformular unter den ersten zwei Projektreferenzen benannten Projekte bewertet. - Der Anbieter hat bei den Referenzprojekten die SIA-Teilphasen 31 – 33 bearbeitet. - Mind. eine Referenz muss aus dem Bereich Bahninfrastrukturbau – Bahnzugang / Publikumsanlagen stammen. Ein reiner Hochbau ohne Bahnzugang neben der Bahn ist hierfür nicht zugelassen. - Die Gesamtbaukosten der Referenzprojekte müssen je mindestens CHF 5 Mio. betragen.
Nachweis zu EK2: N2.1 / N2.2 Referenzprojekte: Referenzen zu ausgeführten oder in Ausführung befindlichen Projekten, die in den letzten 10 Jahren durch den Anbieter bearbeitet worden sind. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten: - Es sind mindestens 1, maximal 2 Referenzen vorzulegen. Sollten mehr als zwei Referenzprojekte angegeben werden, werden nur die im Bewerbungsformular unter den ersten zwei Projektreferenzen benannten Projekte bewertet. - Der Anbieter hat bei den Referenzprojekten die SIA-Teilphasen 31 – 33 bearbeitet. Mindestens ein Referenzprojekt muss sich in SIA-Phase 5 befinden oder abgeschlossen sein. - Die Referenzen müssen aus dem Bereich Eisenbahninfrastrukturbau stammen. Strassenbrücken über die Bahn sind zugelassen. - Die Gesamtbaukosten der Referenzprojekte müssen je mindestens CHF 15 Mio. betragen.
Nachweis zu EK3: N3.1 / N3.2 Referenzprojekt: Referenzen zu ausgeführten oder in Ausführung befindlichen Projekten. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten: - Es ist 1 Referenz vorzulegen. Sollte mehr als ein Referenzprojekt angegeben werden, wird nur das im Bewerbungsformular benannte Projekt bewertet. - Der Anbieter hat bei dem Referenzprojekt die SIA-Teilphasen 31 – 33 bearbeitet. - Die Referenz muss aus dem Ortsbild- bzw. Umgebungsschutzbereich stammen und einen Bezug zu Bahninfrastrukturen haben oder aus dem Infrastrukturbereich Bahn stammen. - Die Referenz muss vergleichbar mit der gestellten Aufgabe bezüglich Aufgabenstellung, Komplexität und Funktion der Schlüsselperson im Projekt sein.
Nachweis zu EK4: N4.0 Schlüsselperson: Angaben für die Schlüsselperson zu - Art und Umfang der Ausbildung - Kompetenz bzw. Berufserfahrung in den massgebenden Disziplinen - Sprachkenntnisse Deutsch mind. Niveau B2 - detaillierte Dokumentation (CV)
N4.1 / N4.2 Referenzprojekte Referenzen zu ausgeführten oder in Ausführung befindlichen Projekten. Die Bauphasenplanung muss die Koordination aller am Projekt beteiligter Fachdienste zum Thema Bauphasen beinhalten. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten: - Es sind mindestens 1, maximal 2 Referenzen vorzulegen. Sollten mehr als zwei Referenzprojekte angegeben werden, werden nur die im Bewerbungsformular unter den ersten zwei Projektreferenzen benannten Projekte bewertet. - Der Anbieter hat bei den Referenzprojekten die SIA-Teilphasen 31 – 33 bearbeitet. - Beide Referenzen müssen aus dem Bereich Eisenbahninfrastrukturbau – Bauen unter Betrieb stammen. - Die Referenz müssen vergleichbar mit der gestellten Aufgabe bezüglich Aufgabenstellung, Komplexität und Funktion der Schlüsselperson im Projekt sein.
Nachweis zu EK5: Die Schlüsselperson BIM-Koordination koordiniert das Team des Anbieters. Die BIM-Gesamtkoordination (mit Nachbarprojekten etc.) wird von der SBB gestellt. N5.1 / N5.2 Referenzprojekte: Referenzen zu ausgeführten oder in Ausführung befindlichen Projekten. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten: - Ausgewiesene BIM-Koordinationskompetenzen und BIM-Management bei der Planung und Realisierung von komplexen Infrastrukturbauten / -anlagen (z.B. Innerstädtische Infrastrukturanlagen, Industrieanlagen, komplexe Hochbauten etc.). - Es sind mindestens 1, maximal 2 Referenzen vorzulegen. Sollten mehr als zwei Referenzprojekte angegeben werden, werden nur die im Bewerbungsformular unter den ersten zwei Projektreferenzen benannten Projekte bewertet. - Der Anbieter hat bei den Referenzprojekten die SIA-Teilphasen 31 oder 32/33 bearbeitet. - Die Gesamtbaukosten der Referenzprojekte müssen je mindestens CHF 15 Mio. betragen.
Nachweis zu EK6: N6.0 Schlüsselperson: Angaben für die Schlüsselpersonen zu - Art und Umfang der Ausbildung - Kompetenz bzw. Berufserfahrung in den massgebenden Disziplinen - Sprachkenntnisse Deutsch mind. Niveau B2 - detaillierte Dokumentation (CV)
N6.1 / N6.2 Referenzprojekte Referenzen zu ausgeführten oder in Ausführung befindlichen Projekten. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten: - Es sind mindestens 1, maximal 2 Referenzen vorzulegen. Sollten mehr als zwei Referenzprojekte angegeben werden, werden nur die im Bewerbungsformular unter den ersten zwei Projektreferenzen benannten Projekte bewertet. - Der Anbieter hat bei den Referenzprojekten die SIA-Teilphasen 31 - 33 bearbeitet. - Mind. eine Referenz muss aus dem Bereich Freiraumgestaltung mit Begrünungselementen zur Beschattung von unterbauten Plätzen/Strassen oder Infrastruktureinrichtungen. - Die Referenz muss vergleichbar mit der gestellten Aufgabe bezüglich Aufgabenstellung, Komplexität und Funktion der Schlüsselperson im Projekt sein.
3.9 Entscheidkriterien-
aufgrund der nachstehenden Kriterien
- SK 7: Schlüsselperson Städtebau/Architektur (Bahnerfahrung)
Gewichtung 40
SK 8: Schlüsselperson Denkmalpflege (Erfahrung in Umsetzung)
Gewichtung 10 SK 9: Schlüsselperson Ingenieurbau (Bahnerfahrung zwingend)
Gewichtung 40 SK 10: Motivationsschreiben inkl. Teamorganisation
Gewichtung 10
3.10
Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen
-
Kosten: Keine
3.11 Anzahl max. zugelassener Teilnehmer- 5
- Bemerkungen: Im Rahmen einer öffentlich ausgeschriebenen Präqualifikation werden ca. fünf Anbieter für die Teilnahme am Studienauftrag selektioniert.
3.12 Vorgesehener Termin für die Bestimmung der ausgewählten Teilnehmer- 31.03.2024
3.13 Vorgesehene Frist für die Einreichung des Angebotes- 13.11.2024
3.14 Sprachen- Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfe. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar.
3.15 Gültigkeit des Angebotes- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.16 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation-
unter
www.simap.ch
Teilnahmeunterlagen für die Präqualifikation sind verfügbar ab: 12.12.2023 Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten- Stimmberechtige Mitglieder unabhängig, Fachpersonen (5 Stimmen):
• Quintus Miller, dipl. Architekt ETH BSA SIA, Prof. AAM (Vorsitz) • Christine Binswanger, dipl. Architektin ETH BSA SIA • Lorenzo Giuliani, dipl. Architekt ETH BSA SIA • Dr. Aurelio Muttoni, dipl. Bauingenieur ETH, Prof. EPFL • Beat Meier, dipl. Bauingenieur ETH SIA
Ersatz Fachperson • Martin Boesch, Architekt BSA ETH SIA, Prof. AAM
Stimmberechtigte Mitglieder SBB, Sachpersonen (2 Stimmen) • Christof Roggli, Anlageneigentümer SBB • Thomas Staffelbach, Gesamtkoordination SBB
Ersatz SBB • Marko Kern, Gesamtprojektleiter SBB
Stimmberechtigte Mitglieder Kanton Basel-Stadt, Sachpersonen (2 Stimmen) • Roger Reinauer, Leiter Tiefbauamt, Kanton Basel-Stadt • Beat Aeberhard, Leiter Städtebau + Architektur, Kanton Basel-Stadt
Ersatz Kanton Basel-Stadt • Marco Galli, Bahnkoordination, Kanton Basel-Stadt
Expertinnen und Experten ohne Stimmrecht:
Externe Experten • Vera Scartazzini Ortsbild- und Objektschutz, Bundesamt für Kultur • Christian Boos Tramplanung und –betrieb, BLT, • Toni Stucki Tram- und Busplanung und –betrieb, BVB • Thomas Suter Baukosten, Aegerter & Bosshardt • Yanick Barth Bauphasenplanung, Drees & Sommer Basel, • Philipp Rüegg Bahnzugang/Architektur, Atelier 231 GmbH, • Irene Graber Dimensionierung Perronzugang, Emch+Berger AG • Sabine Friedrich Begleitung Studienauftrag, KEEAS AG • Seraina Schwizer Begleitung Studienauftrag, KEEAS AG
Experten von Basel-Stadt • Daniel Schneller Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement • Jürg Degen Städtebau, Bau- und Verkehrsdepartement • Marc Février Städtebau, Bau- und Verkehrsdepartement • Philippe Noger Fachstelle umweltgerechtes Bauen und Planen, Bau- und Verkehrsdepartement • Dirk Förster Mobilität / Verkehrsplanung, Bau- und Verkehrsdepartement • Christian Nägele Kunstbauten, Bau- und Verkehrsdepartement • Armin Kopf Grünplanung, Bau- und Verkehrsdepartement • Salome Lustenberger Bahnkoordination, Bau- und Verkehrsdepartement • 3 Vertreter:innen Öffentlichkeit/Quartier (werden im Anfang 2024 ausgewählt)
Experten der SBB • Reto Bieli Denkmalpflege, SBB • Stefan Wassmer Ingenieurbau, SBB Infrastruktur • Alicia García Architektur / Bahnzugang, SBB Infrastruktur • Alain Liechti Technologieexperte Ingenieurbau, SBB Infrastruktur • Urs Stäbler Anlageneigentümer Publikumsanlagen, SBB Infrastruktur • Christoph Fessler VKKB TP1/TP0, SBB Infrastruktur • Heike Martin VKKB, SBB Infrastruktur • Marco Scandaglia Netzentwickler, SBB Infrastruktur • Mark Schaffner Kommerzflächen, SBB Immobilien • Roger Bubendorf Gleisgeometrie, SBB Infrastruktur • Roger Zeier Bahninfrastruktur / Bauphasenplanung, SBB Infrastruktur • Astrid Nägeli Ökologie, SBB Infrastruktur • Danica Garajova Beschaffung, SBB Infrastruktur • Kathrin Scognamiglio Recht & Compliance, SBB Konzern
Bei Bedarf können weitere Expertinnen und Experten hinzugezogen werden.
4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich?- Ja
4.3 Gesamtpreissumme- Die Teilnahme an der Präqualifikation wird nicht entschädigt.
Für die vollständige und termingerechte Schlussabgabe einer dem Programm entsprechenden Arbeit erhält jedes Planungsteam eine Entschädigung von pauschal CHF 100’000.- (exkl. MwSt., inkl. Nebenkosten).
Hervorragende Beiträge, die wesentliche Verstösse gegen die Programmbestimmungen aufweisen, können ebenfalls zur Weiterbearbeitung empfohlen werden. Voraussetzung ist ein Entscheid mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der Stimmen des Beurteilungsgremiums und die Zustimmung aller Vertreterinnen und Vertreter der Auftraggeberschaft.
4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung?- Ja
Betrag: 100'000.00
4.5 Anonymität- Der Studienauftrag ist nicht anonym.
4.6 Art und Umfang der gemäss Wettbewerbsprogramm zu vergebenden weiteren planerischen Aufträge oder Zuschläge- Die Auftraggeberin des Folgeauftrages ist die SBB AG. Die Bauherrschaft umfasst die SBB AG und den Kanton Basel-Stadt.
Die Auftraggeberin sucht mit dem Studienauftrag ein Projekt und ein Planungsteam für die Projektierung und Umsetzung des Bauvorhabens. Es ist vorgesehen, den Zuschlag (Folgeauftrag) in Anwendung von Art. 16 VöB bzw. Art. 21 Abs. 2 lit. i BöB an den Anbieter des vom Beurteilungsgremium empfohlenen Siegerprojekts freihändig zu erteilen.
Der beabsichtigte Zuschlag (Folgeauftrag) wird mit Auflagen (Empfehlung zur Weiterbearbeitung) verbunden werden. Gemäss Art. 16 Abs. 5 VöB ist die SBB grundsätzlich an die Empfehlung des Beurteilungsgremiums gebunden. Im Übrigen gilt Art. 27 der Ordnung SIA 143.
4.7 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.8 Besondere Bedingungen des Wettbewerbsverfahrens- Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Fachleute, die gemäss Ordnung SIA 143, Artikel 12.2 eine nicht zulässige Verbindung zu einem Mitglied des Beurteilungsgremiums haben.
Gemäss Art. 14 BöB (Vorbefassung) schliesst die Auftraggeberin Anbieter aus einem Verfahren aus, wenn diese an der Vorbereitung der Beschaffung beteiligt waren, der ihnen dadurch entstandene Wettbewerbsvorteil nicht mit geeigneten Mitteln ausgeglichen werden kann und dieser Ausschluss den wirksamen Wettbewerb unter den Anbietern nicht gefährdet.
Detaillierte Auflistung der zum vorliegenden Beschaffungsverfahren nicht-zugelassenen Firmen und Personen gemäss Teil B.02-01 der Ausschreibungsunterlagen.
4.9 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Die folgenden Firmen haben ihre frühere Projektarbeit beendet und mit ihrem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die durch die Firmen erarbeiteten Projektunterlagen sind den Präqualifikationsunterlagen beigefügt. Die Frist zur Einreichung eines Beitrags durch die vorbefassten Firmen (oder die Planergemeinschaften, in denen die Firmen als Mitglied oder Subplaner mitanbieten) endet vor derjenigen, welche für die übrigen Anbieter gilt (siehe Termine Kap. 3.1 und 4.1). Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss SIMAP Ziffer 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden diese Firmen im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 14 BöB):
Conzett Bronzini Partner AG, Bahnhofstrasse 3, 7000 Chur Grund für Vorbefassung: Studie Hallendach Basel SNCF im Auftrag von SBB
4.10 Sonstige Angaben- Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
4.11 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.12 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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